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028/2003
Stand: 06.02.2003
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"Haushaltsnahe" Minijobs sollen Schwarzarbeit verhindern

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antwort

Berlin: (hib/MAP) Die "haushaltsnahen Minijobs" sollen Beschäftigte und Arbeitgeber motivieren, haushaltsnahe Dienstleistungen legal und damit unter Schutz der Sozialversicherung anzubieten und nachzufragen. Ziel ist es, so die Regierenden in ihrer Antwort (15/395) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/333), vollwertige rentenrechtliche Zeiten und den Zugang zum gesamten Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung sicherzustellen. Eine steuerliche Ungleichbehandlung zwischen einem privaten Arbeitgeber und einem anderen Arbeitgeber könne die Regierung nicht erkennen. Mit der steuerlichen Förderung von Aufwendungen des Arbeitgebers für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sollen die durch die Legalisierung entstandenen Mehrkosten abgegolten werden, heißt es. Wegen der ungleich höheren Abgabenbelastung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und den damit verbundenen höheren Mehrkosten, sei auch die steuerliche Förderung höher bemessen worden. Die Regierung erklärt weiter, dass sie den zukünftigen Verwaltungsaufwand bei der Bundesknappschaft gering einschätze. Es seien vielmehr "kostenentlastende Synergieeffekte" zu erwarten. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen, insbesondere der zu erwartenden Mehr- und Mindereinnahmen, wird auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (15/77) verwiesen.

Die Regierung definiert, dass alle Beschäftigungen, die durch den Privathaushalt begründet werden, in den "haushaltsnahen" Bereich fallen. So wäre auch die Tätigkeit einer Tagesmutter im eigenen Haushalt eine "haushaltsnahe" Dienstleistung. Auch die Betreuung mehrerer Kinder würde dem entsprechen, wenn das zusammengerechnete Einkommen 400 Euro nicht übersteigt. Der Antwort zufolge sei grundsätzlich alles eine haushaltsnahe Dienstleistung, was im Einzelfall von einem Mitglied der Familie erledigt werden kann, beispielsweise Einkäufe, Botengänge und "das Anstreichen der Haustüren von innen und außen".

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_028/02
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