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069/2003
Stand: 02.04.2003
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Regierung: Neue Behördenzuständigkeiten ohne Konsequenzen für Personal

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/ARO) Die Neuordnung der Zuständigkeiten im gesundheitlichen Verbraucherschutz wird nach Darstellung der Bundesregierung keine unvertretbaren oder nachteiligen organisatorischen und finanziellen Konsequenzen für das vorgesehene Personal und die Ausstattung der Behörden haben. Dies teilt sie in ihrer Antwort (15/719) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/505) mit. Die Anfrage der Fraktion resultiert aus der Auflösung des Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), an dessen Stelle das Bundesinstitut für Risikobewertung und -kommunikation (BfR) und die Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gegründet wurden.

Aus der Antwort geht hervor, dass die BVL mit der Funktion einer koordinierenden Stelle für die Datensammlung und die Berichterstattung, insbesondere in den Bereichen Lebensmittel, Ernährung, Produktsicherheit, Antibiotikaresistenz und Verzehrserhebungen, beauftragt wurde. Soweit erforderlich wird die BVL, nach Regierungsangaben, die Daten aber auch einer Bewertung durch das BfR zuführen. Des Weiteren seien der BVL Managementaufgaben, die vorher dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) zustanden, übertragen worden. Die BVL kann laut Regierung allgemeine Verwaltungsvorschriften vorbereiten, die beispielsweise die Festlegung beinhalten, welches Bundesland mit einer Produktwarnung an die Öffentlichkeit herantritt, aber sie hat keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber den Ländern. Sie stelle den Ländern Dienstleistungen, etwa einheitliche Informationen in Form von Sammlungen von Verfahren zur Probenahme und Untersuchung von Lebensmitteln, zur Verfügung. Am Beispiel von Acrylamid lasse sich dies folgender Maßen verdeutlichen: Die Länder stellen ihre Untersuchungsergebnisse der BVL zur Verfügung. Diese führt alle Daten in einer Tabelle zusammen und wertet sie alle zwei Monate aus, um Signalwerte zu ermitteln oder zu aktualisieren. Den Ländern werden wöchentlich Rückmeldungen über die Überschreitung von Signalwerten zugesendet, heißt es in der Antwort.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_069/03
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