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071/2003
Stand: 02.04.2003
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Den Europäischen Konvent weiter stärken

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Berlin: (hib/HAU) Bei einer gemeinsamen öffentliche Sitzung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages und den Mitgliedern des Europaausschusses des niederländischen Parlamentes am Mittwochnachmittag gab es weitgehende Übereinstimmung hinsichtlich der Weiterentwicklung der Europäischen Union. In der vom deutschen Ausschussvorsitzenden Matthias Wissmann (CDU) gemeinsam mit seiner niederländischen Amtskollegin Sharon Dijksma geleiteten Sitzung ging es neben Fragen zur weiteren Stärkung des Europäischen Konvents auch um die Probleme einer gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik, sowie um die zukünftige Rolle des Europäischen Rates.

In seiner Einleitung sprach Wissmann von einer "historischen Chance" die sich im Jahre 2003 bieten würde. Die Konventsarbeit müsse im Sommer abgeschlossen werden und die Ergebnisse müssten in einer kurzen Regierungskonferenz bestätigt werden. Deutschland und die Niederlande könnten als Gründungsmitglieder der Europäischen Union dabei eine wichtige Rolle spielen. Seine niederländische Kollegin mahnte an, weiterhin an ein starkes Europa zu glauben, um aus der aktuellen Krise herauszukommen. Das niederländische Konventsmitglied Frans Timmermanns forderte die weitere Stärkung des Europäischen Konvents. Wolle man die Bevölkerung in Entscheidungen einbinden, müsse dies über den Konvent erfolgen, da dessen Mitglieder Volksvertreter seien. Sein Konventskollege Jan Jakob van Dijk unterstützte dies und vertrat die Ansicht, dass die abschließende Konventsentscheidung von der Regierungskonferenz akzeptiert werden müsse. Die beiden Vertreter des Deutschen Bundestages im Europäischen Konvent, Professor Jürgen Meyer und Peter Altmaier sahen große Übereinstimmung mit den Ansichten ihrer niederländischen Kollegen. Angesichts der Erweiterung der EU müsse man, um die Entscheidungsfähigkeit der Union zu gewährleisten, weg vom Prinzip der Einstimmigkeit hin zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen. Nach Ansicht von Professor Meyer muss in strategischen Fragen eine gemeinsame Meinung entwickelt werden. Sollte dies jedoch nicht gelingen, müssten Mehrheiten entscheiden.

In der anschließenden Diskussion mit den Mitgliedern beider Ausschüsse wurde auch über das Rotationsprinzip des Ratsvorsitzenden der Europäischen Union geredet. Dabei wurde gemeinsam festgestellt, dass angesichts der EU-Erweiterung daran nicht festgehalten werden könne. Eine Wahl des Ratsvorsitzenden über eine längere Zeit wurde jedoch auch abgelehnt, da die Stärkung des Rates zu einer Schwächung der Europäischen Kommission führen würde. Ebenfalls einig war man sich darin, den Präsidenten der EU-Kommission durch das Europäische Parlament wählen zu lassen. Thematisiert wurde ferner eine Charta der Grundrechte, die der zukünftigen Europäischen Verfassung vorangestellt werden soll. Abschließend vereinbarten beide Ausschüss, auch weiterhin eng zusammenarbeiten zu wollen. Es sei wichtig, nicht nur auf der Regierungsebene, sondern auch auf der Parlamentsebene engen Kontakt zu halten, betonten Sprecher beider Seiten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_071/06
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