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016/2004
Stand: 23.01.2004
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Regierung: Wohngeldreform hat die in sie gesetzten Erwartungen "voll erfüllt"

Verkehr und Bauwesen/Unterrichtung

Berlin: (hib/POT) Die zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Wohngeldreform hat die in sie gesetzten Erwartungen insgesamt "voll erfüllt". Darauf weist die Bundesregierung in ihrem Wohngeld- und Mietenbericht 2002 hin, den sie als Unterrichtung (15/2200) vorgelegt hat. Mit der Wohngeldnovelle sei erstmals seit 1990 das Wohngeld wieder an die eingetretene Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst und das Wohngeldrecht in den alten und neuen Ländern durch eine Angleichung des Leistungsniveaus vereinheitlicht worden. Den Angaben des Berichts zufolge sind die Leistungsverbesserungen im erwarteten Umfang eingetreten. Die Verbesserungen hätten die Entlastungswirkungen des Wohngeldes deutlich erhöht und die Zahl derer, die die Miethöchstbeträge überschreiten deutlich reduziert. Infolge der Wohngeldnovelle ist es laut Regierung im Jahr 2001 zu einem Ausgabenanstieg von 0,53 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr gekommen. Im Jahr 2002 habe sich dieser Anstieg bedingt durch die verschlechterte konjunkturelle Lage und die erhöhte Arbeitslosigkeit stärker als erwartet fortgesetzt. Die Wohngeldausgaben beliefen sich 2002 auf rund 4,5 Milliarden Euro, von denen 3,5 Milliarden Euro auf die alten und rund 1 Milliarden Euro auf die neuen Länder entfallen seien. Die Zahl der Empfängerhaushalte von allgemeinem Wohngeld habe im Zuge der Wohngeldnovelle im Jahr 2001 im Vergleich zum Vorjahr um 331.000 auf 1,83 Millionen zugenommen, während die Zahl der Empfänger des besonderen Mietzuschusses im gleichen Zeitraum um 350.000 auf rund 992.000 abgenommen habe.

Weiter heißt es in dem Bericht, bei den Mieten sei im Untersuchungszeitraum eine moderate Entwicklung zu verzeichnen gewesen. Die jährlichen Steigerungen des Mietindex hätten von 1998 bis 2002 zwischen 0,9 und 1,4 Prozent gelegen und seien damit in den Jahren 2000 und 2001 unter den Steigerungsraten des Verbraucherpreisindex geblieben. Nach dem Mikrozensus 2002 habe die durchschnittliche Bruttokaltmiete im April 2002 im Bundesdurchschnitt 5,93 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen. Bei einer durchschnittlichen Wohnfläche von 70,1 Quadratmetern entspreche dies einer durchschnittlichen Bruttokaltmiete von 408 Euro pro Miethaushalt in Deutschland. Der Anteil der Bruttokaltmiete am Nettoeinkommen lag den Regierungsangaben zufolge 2002 bundesweit bei 21,7 Prozent.

Darüber hinaus kommt die Regierung zu dem Ergebnis, dass sich die Wohnungsversorgung in Deutschland im Berichtszeitraum zwischen 1999 und 2002 insgesamt weiter verbessert hat. Das Wohnungsangebot habe sich trotz rückläufiger Baufertigstellungen nochmals deutlich erhöht. Die Anzahl der Wohneinheiten sei um 1,6 Millionen auf 39 Millionen im Jahr 2002 gestiegen. Allerdings sei bei den Wohnungsmärkten ein regional differenziertes Bild zu verzeichnen. Die in den meisten Regionen anhaltende Marktentspannung sei die Folge der Angebotsausweitung in den 1990er Jahren bei gleichzeitig nur noch relativ schwachen Nachfrageimpulsen, so dass trotz rückläufiger Fertigstellungen keine größere Knappheit entstanden sei. Eine Ausnahme bildeten allerdings einige expandierende westdeutsche Ballungsräume, die wieder stärkere Mietsteigerungen aufwiesen. Hingegen seien die Wohnungsmärkte in den neuen Ländern durch hohe Leerstände und Angebotsüberhänge gekennzeichnet. Der Wohnungsleerstand hat sich laut Regierungsangaben zwischen 1998 und 2002 von 13,2 auf 14,4 Prozent erhöht. Die Zahl leer stehender Wohnungen habe demnach bei 1,1 Millionen gelegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_016/04
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