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033/2004
Stand: 11.02.2004
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Mit Gleichstellungsgesetz in der Truppe ist zur Jahreswende 2004/05 zu rechnen

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr wird bis Ende 2004/Anfang 2005 zu rechnen sein. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (15/2455) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/2364) hervor. Wie es heißt, befinde sich der von Bundesverteidigungsminister Peter Struck (SPD) gebilligte Entwurf derzeit in der Ressortabstimmung und werde voraussichtlich noch in diesem Quartal zur Beschlussfassung durch die Bundesregierung vorgelegt. Anschließend werde er in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Außerdem ist es Absicht der Regierung, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um Teilzeitbeschäftigung in den Streitkräften zu ermöglichen. Es sei beabsichtigt, diese Art der Beschäftigung für die Betreuung und Pflege von Kindern unter 18 Jahren oder für die Pflege eines sonstigen Angehörigen zu ermöglichen.

Gezielte Maßnahmen zur Anwerbung von Frauen würden nicht als notwendig erachtet, heißt es in der Antwort weiter. In den Werbebroschüren des Verteidigungsministerium werde jedoch herausgestellt, dass den Frauen alle Verwendungen in den Streitkräften offen stehen. Da die Bundeswehr erst seit zwei Jahren die Öffnung vollzogen habe, lasse sich kein historisches Zahlenmaterial bezüglich der Verwendungen erheben, in denen bis heute nie Soldatinnen Dienst geleistet haben, heißt es in den Antwort an die Liberalen weiter. Derzeit verrichteten fast 267 000 Männer und mehr als 9 800 Frauen ihren Dienst in den Streitkräften. In der Laufbahn Truppendienst befänden sich fast 6 000 Männer und 546 Frauen in der Ausbildung zum Offizier. In der Laufbahn der Offizier des Sanitätsdienstes sind 644 Männer und 885 Frauen in der Ausbildung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_033/03
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