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057/2004
Stand: 04.03.2004
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EU-Verordnung über nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln verbessern

Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/POT) Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich in einem Antrag (15/2579) dafür aus, nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben von Lebensmitteln im Sinne einer Verbesserung des Verbraucherschutzes und des fairen Wettbewerbs europaweit einheitlich zu regeln. Der hierzu von der EU-Kommission vorgelegte Verordnungsentwurf über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln wird von den Koalitionsfraktionen grundsätzlich begrüßt. Es sei sinnvoll, dass bei nährwertbezogenen Angaben künftig für alle Wirtschaftsteilnehmer die gleichen Vorschriften gelten sollen und bei gesundheitsbezogenen Angaben nur wissenschaftlich belegte und für den Verbraucher verständliche Aussagen verwendet werden dürfen. Wie die Reaktionen aus den betroffenen Wirtschaftszweigen zeigten, seien jedoch der Anwendungsbereich, der Regelungsumfang sowie die Art und der Umfang der vorgesehenen Durchführungsbestimmungen des EU-Verordnungsvorschlags zu unbestimmt. Die Regierung solle sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass der Verordnungsvorschlag im Sinne einer Eu-weiten Harmonisierung sprachlich und inhaltlich so bestimmt gefasst wird, dass eine einheitliche Anwendung in sämtlichen Mitgliedstaaten gewährleistet ist. Im Sinne der Effektivität des Verordnungsvorschlages müssten die vorgesehenen Verbote und Eingriffsbefugnisse an präzise, trennscharfe Tatbestandsmerkmale geknüpft werden, um den betroffenen Lebensmittelunternehmen Rechtssicherheit zu geben und die Einheitlichkeit des Vollzugs zu gewährleisten.

Weiter fordern die Koalitionsfraktionen, dass bei den weiteren Beratungen zu den Vorschriften über gesundheitsbezogene Angaben eine Regelung gefunden werden müsse, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bürokratisch und finanziell nicht überfordert. Zudem sollen implizite gesundheitsbezogene Angaben nach Ansicht der Antragsteller nicht völlig verboten werden, sondern ein Anzeigeverfahren für diese Angaben entweder auf nationaler oder europäischer Ebene mit Nacheingriffsmöglichkeit etabliert werden. Im Zuge der Erstellung einer Liste etablierter gesundheitsbezogener Angaben sollten darüber hinaus die Gestaltungsspielräume für kreative

Vermarktungsformen nicht unnötig eingeschränkt werden. Schließlich wollen die Koalitionsfraktionen auch, dass die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmittel, die sich ausschließlich an Kinder richten, verboten wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_057/01
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