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057/2004
Stand: 04.03.2004
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Interessenkonflikt bei privaten Messlaboratorien befürchtet

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Private akkreditierte Laboratorien, die Messungen nach dem Gesetz von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) vornehmen können, würden nach Auffassung der Bundesregierung einem Interessenkonflikt unterliegen, wenn sie im Auftrag der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post tätig würden. In ihrer Antwort (15/2571) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/2515) schreibt sie, diese seien im Regelfall auch für die Industrie tätig. Für Messungen der Gerätesicherheit nutze die Regulierungsbehörde ein neutrales akkreditiertes Fremdlabor, da die Fremdvergabe hier preiswerter und effizienter sei als die Anschaffung eigener Messmittel samt Know-how.

Private Laboratorien würden nach einer DIN-Norm akkreditiert. Danach müssen sie durch organisatorische, rechtliche und personelle Vorkehrungen sicherstellen, dass die Leitung des Labors und sein Personal frei von internen oder externen, kommerziellen, finanziellen und sonstigen Zwängen und Interessenkonflikten sind, die sich negativ auf die Qualität der Arbeit auswirken können. Interessenkonflikte könnten entstehen, wenn das Testhaus Prüfungen für Produkte eines Herstellers übernimmt und danach für die Marktüberwachung Aussagen zur Richtigkeit dieser Prüfberichte abgeben soll. Bevor die Regulierungsbehörde die Aufgabe der FTEG-Marktüberwachung übernommen habe, hätten Kostenvergleiche zwischen externen Laboratorien und den Einrichtungen der Regulierungsbehörde stattgefunden. Das Ergebnis sei gewesen, dass sowohl aus finanziellen als auch nichtfinanziellen Gründen den Messungen bei der Regulierungsbehörde der Vorrang zu geben sei. Auch vor der Anschaffung eines Messplatzes zur Messung der Auswirkung von Mobiltelefonen auf den menschlichen Kopf habe es einen solchen Kostenvergleich gegeben. Auch dieser sei zu Gunsten der Eigenmessung ausgefallen. Der Bundesrechnungshof habe die technischen Beschaffungsvorhaben der Regulierungsbehörde überprüft, Beanstandungen lägen nicht vor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_057/05
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