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057/2004
Stand: 04.03.2004
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Erneuerbare-Energien-Novelle senkt Vergütung für Strom aus Windenergie

Umwelt/Unterrichtung

Berlin: (hib/RAB) Mit der Erneuerbare-Energien-Novelle (15/2539) der Bundesregierung wird die Vergütung von Strom aus Windenergie an Land abgesenkt. Darauf weist die Regierung in ihrer Gegenäußerung (15/2593) hin, die sie zur Stellungnahme des Bundesrates vorgelegt hat. Der Entwurf sehe eine jährliche Degression der Vergütungssätze in allen Sparten für Neuanlagen vor. Damit würden anspruchsvolle Anreize dafür gegeben, die Kosten zu senken und die Wirkungsgrade zu erhöhen. Ziel sei es, so die Regierung, die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien mittelfristig zu erreichen, damit sie sich am Markt selbst tragen können. Weiter heißt es, wenn die Preise für konventionellen Strom in den nächsten Jahren weiter steigen, verringere sich der Preisunterschied zwischen dem konventionellen Strom und dem Strom aus erneuerbaren Energien. Diese Tendenz verstärke sich durch die degressiv ausgestalteten Vergütungssätze. Mit der Änderung der bisherigen Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen würden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme abgemildert, heißt es weiter. Derartige Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, konnten bisher bei einem Stromverbrauch von 100 Gigawattstunden und einem Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung von 20 Prozent mit einer Entlastung rechnen. Diese Werte wurden nun auf zehn Gigawattstunden bzw. 15 Prozent gesenkt. Die Regierung ist davon überzeugt, dass hierdurch erheblich mehr stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes von der Entlastung der Kosten des Erneuerbar-Energien-Gesetzes profitieren. Sie schreibt, ihr Gesetzentwurf trage somit den Bedenken der Länderkammer Rechnung. Ziel sei es, den Anteil Erneuerbare Energien an der Energieversorgung im Interesse der Sicherheit endlicher Energieressourcen und im Hinblick auf den Umwelt- und Klimaschutz deutlich zu steigern. So solle der Anteil der erneuerbaren Energien bis zur Mitte des Jahrhunderts auf rund die Hälfte des bundesweiten Energieverbrauchs ausgeweitet werden. Für das Jahr 2020 hat sich die Koalition vorgenommen, den Anteil dieser Energien auf 20 Prozent zu erhöhen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_057/08
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