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120/2004
Stand: 05.05.2004
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Auszahlungsmodus bei der Zwangsarbeiterentschädigung ändern

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf wollen SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen die Zahlungsvorgänge der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" neu regeln (15/3044). Bei den mit der Auszahlung beauftragten Partnerorganisationen habe sich die Situation ergeben, dass nach gegenwärtiger Kenntnis bei bis zu zwei Prozent aller Fälle die Zahlungen die vorgesehenen Empfänger wegen Todes, Krankheit oder Umzug nicht erreichen, heißt es in der Begründung. Der tatsächliche Grund sei für die zuständigen Organisationen meist nicht erkennbar und Nachforschungen blieben "oft ohne Ergebnis". Die habe zur Folge, dass Geldbeträge und erforderliche Verwaltungsstrukturen über einen sehr langen Zeitraum vorgehalten werden müssten, um die Ansprüche zu erfüllen oder die Leistungsberechtigung zu prüfen. Mit der Einführung eines Verfallsdatums bei den Auszahlungen sowie einer Anpassung der Regelung über die Rechtsaufsicht soll das Verfahren während des gesamten Zeitraums sichergestellt werden. Danach sollen die Leistungsberechtigungen mit Ablauf des 30. September 2006 erlöschen. In einigen Fällen sollen Bewilligung und Zahlung noch bis zum 31. Dezember gewährt werden, wenn die Partnerorganisationen die nicht fristgerechte Erfüllung zu vertreten haben. Festgeschrieben in dem Gesetz wird unter anderem auch die Pflicht der Partnerorganisationen zu gezielter Öffentlichkeitsarbeit, um die Betroffenen zu informieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_120/04
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