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147/2004
Stand: 28.05.2004
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Umsatzgrenze bei der Steuerberechnung vereinheitlichen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung der Umsatzgrenze bei der Berechnung der Steuern nach vereinnahmten Entgelten (15/3193) vorgelegt. Seit 1968 könnten Unternehmer die Umsatzsteuer auf Antrag nach vereinnahmten Entgelten berechnen, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 250.000 DM oder 125.000 Euro betragen hat. Abweichend davon gelte für Unternehmer in den neuen Ländern für die Zeit vom 1. Januar 1996 bis 2004 eine Umsatzgrenze von 1 Million DM oder 500.000 Euro. Mit

diesen Regelungen sollte auf Liquiditätsengpässe kleiner und mittlerer Unternehmen Rücksicht genommen werden. Die Union will die Umsatzgrenzen nun an die heutigen Verhältnisse anpassen. Sie schlägt vor, die Umsatzgrenze, bis zu der ein Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnen kann, zeitlich befristet auf einheitlich 500.000 Euro für Unternehmen in allen Bundesländern anzuheben. Als Folge kann es nach Unionsangaben zu einer Verschiebung bei den Umsatzsteuereinnahmen in Höhe von schätzungsweise 700 Millionen Euro kommen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_147/02
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