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156/2004
Stand: 15.06.2004
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Regierung will den Zivildienst auf neun Monate verkürzen

Familie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BES) Der Zivildienst soll von zehn auf neun Monate verkürzt und damit an die Dauer des Grundwehrdienstes angeglichen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/3279) vor, der einen Vorschlag der Kommission "Impulse für die Zivilgesellschaft - Perspektiven für Freiwilligendienste und Zivildienst in Deutschland" aufgreife. Außerdem soll auch die Altersgrenze, bis zu der Wehr- und Zivildienstpflichtige regelmäßig herangezogen werden, vom 25. auf das 23. Lebensjahr herabgesetzt werden. Darüber hinaus sollen die Zurückstellungsgründe sowie die Befreiungstatbestände sowohl für das Zivildienstgesetz als auch für das Wehrpflichtgesetz überarbeitet und ergänzt werden. So sollen verheiratete Wehrpflichtige vom Wehrdienst oder Zivildienst auf Antrag befreit werden. Dies diene dem Schutz von Ehe und Familie. Gleiches gelte für Wehrpflichtige, die eingetragene Lebenspartner sind oder die das Sorgerecht für mindestens ein Kind haben. Wehrpflichtige, deren Vater, Mutter, Bruder oder Schwester an den Folgen einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung verstorben sind, sollen auf Antrag ebenfalls vom Wehr- oder Zivildienst befreit werden. Künftig sollen darüber hinaus auch Wehrpflichtige vom Zivildienst zurückgestellt werden, die nach der allgemeinen Hochschul- oder Fachhochschulreife eine betriebliche Ausbildung aufgenommen haben oder im Beamtenverhältnis ausgebildet werden.

Die geplante Gesetzesänderung habe keine negativen finanziellen Auswirkungen auf Bund und Länder. Die betroffenen Kommunen müssten allerdings mit einer geringfügigen Steigerung der Kosten eines Zivildienstleistenden je Zivildienstmonat rechnen: Zwar verursache der einzelne Zivildienstleistende durch die Verkürzung des Zivildienstes weniger Kosten, doch schlägt das Entlassungsgeld, das zu 30 Prozent von den Beschäftigungsstellen zu tragen ist, seinerseits zu Buche. Dennoch lasse sich daraus eine Erhöhung der Kosten der Beschäftigungsstellen in der Regel nicht herleiten, schreibt die Regierung in der Begründung.

Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf der Regierung ab und begründet dies unter anderem mit der im Regierungsentwurf vorgesehenen Kürzung des Zuschusses an die Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), das nach wie vor zwölf Monate dauern soll. Die geplante Kürzung würde möglicherweise zu einem Abbau von FSJ-Stellen, die für anerkannte Kriegsdienstverweigerer zur Verfügung stehen, führen. Die Länderkammer befürchtet auch, dass die Novelle zu weiteren Leistungseinschränkungen, insbesondere im Bereich der mobilen sozialen Dienste und in der Behindertenbetreuung, und damit zur Verteuerung dieser Leistungen führen werde.

In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die Bedenken der Ländervertretung zurück. Der Zuschuss an die Träger eines freiwilligen sozialen Jahres entspreche der Einsparung, die sich im Zivildiensthaushalt ergibt, wenn ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer nicht Zivildienst, sondern ein freiwilliges Jahr leistet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_156/01
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