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158/2004
Stand: 16.06.2004
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Luftsicherheitsgesetz angenommen

Innenausschuss

Berlin: (hib/WOL) Mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen das Votum von CDU/CSU und FDP hat der Innenausschuss am Mittwochvormittag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben (15/2361) zur Annahme empfohlen. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Änderung des Grundgesetzes (15/2649) und der Antrag der CDU/CSU zu mehr Sicherheit im Luftverkehr (15/747) wurden mit den Stimmen von Koalition und FDP abgewiesen.

Als "das schlechteste und unsicherste Gesetz, das wir bislang von der Bundesregierung gesehen haben", bezeichnete ein Sprecher der CDU/CSU den geänderten Gesetzentwurf. Die Union legte dar, Rot-Grün hätte bei dem Bestreben, die Verabschiedung des Gesetzes vom Bundesrat "zustimmungsfrei" zu machen, Sicherheitslöcher im Gesetz festgeschrieben. Es sei absurd, in einer Situation, die keine Zeit lasse, die Anfrage eines Bundeslandes vor Abschuss eines Flugzeuges beizubehalten. Auch schaffe man ein Sicherheitsrisiko, wenn wegen der Zustimmungsfreiheit eine Weitergabe über nachträgliche Kenntnisse zu Sicherheitsrisiken im Personalkontrollbereich aus dem Gesetz nun herausgenommen werde. Im Übrigen hätten alle Sachverständigen bei der Anhörung mit einer Ausnahme deutlich zum Ausdruck gebracht, dass durch eine Änderung im Grundgesetz eine Klarstellung anzustreben sei - wie es die Union in ihrem Entwurf vorgeschlagen habe.

Die SPD machte deutlich, sie sei seit der Anhörung überzeugt, dass eine Neuregelung der Luftsicherheitsaufgaben ohne Änderung des Grundgesetzes "möglich, notwendig und machbar" sei. Sie betonte den dringenden Bedarf des Gesetzes und ließ auch keinen Zweifel daran, dass die jetzigen Änderungen ausschließlich erfolgten, um das Gesetz zustimmungsfrei vom Bundesrat zu halten und damit baldmöglichst in Kraft treten zu lassen. Man wolle "Luftsicherheit aus einer Hand". Deshalb sei es zu einer Verlagerung der Zuständigkeiten auf das Bundesinnenministerium gekommen. Mit der Neudefinierung von Prävention und Kontrolle seien den Luftsicherheitsbehörden weitreichende Rechte an die Hand gegeben worden. Die Zahl der sogenannten Sky Marshalls werde erheblich zunehmen und die Voraussetzungen für den Abschuss eines Zivilflugzeugs seien nun in engen Grenzen rechtlich klar definiert. Die Bündnisgrünen ergänzten, die Kritik der Unionsfraktion sei ihnen unverständlich, denn gerade mit der Neuregelung sei die Zuständigkeit der Länder gewahrt worden. Gegen eine Grundgesetzänderung habe man sich ausgesprochen, weil man einen generellen Einsatz der Bundeswehr nicht anstrebe. "Weiter als hier vorgesehen, wollen wir nicht gehen", so die Fraktion. Die kritisierte Zustimmungsfreiheit sei geschaffen worden, weil Angela Merkel, die Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, angekündigt habe, man werde den Gesetzentwurf im Bundesrat blockieren. Man sei nicht bereit, ein so wichtiges Gesetz zum Spielball der Parteien zu machen. Diese Äußerung bezeichneten Unionsvertreter als "intellektuell unredlich", da ihre Vorsitzende sich eindeutig auf inhaltliche und sachliche Mängel des Regierungsentwurfs bezogen habe.

Die FDP kritisierte den aktuell entstandenen Zeitdruck zur Verabschiedung als unverständlich. Es gebe keinerlei Chance, Änderungsanträge angemessen durchzuarbeiten und zu diskutieren. Aus Sicht der Liberalen sei im Übrigen keine Neuregelung notwendig; die allgemeinen Grundsätze reichten aus und auch der Einsatz der Bundeswehr sei nach Paragraf 35 des Grundgesetzes ausreichend gerechtfertigt. Für falsch hält die FDP ein deutliches Herabsetzen der Schwelle für ein Eingreifen der Bundeswehr. Auch die Verlagerung der Verantwortung auf das BMI sehe man kritisch. Besonders problematisch werde es aber, wenn Kosten zur Durchführung von Sicherheitsaufgaben nun auf private Träger abgewälzt werden sollten. Beim Angriff durch ein Flugzeug gehe es nicht um einen Angriff auf ein privates Unternehmen, sondern auf die Gesellschaft, also müsse eine Abwehr finanziell auch vom Staat getragen werden, erklärte die FDP.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_158/02
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