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173/2004
Stand: 30.06.2004
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Regierung: Für die Zucht von Kampfstieren gibt es keine spezielle Subvention

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Zucht von Kampfstieren wird im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik nicht speziell subventioniert. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/3415) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/2878) klar. Die Liberalen hatten sich unter Verweis auf Presseberichte danach erkundigt, ob und in welcher Höhe spanischen Kampfstierzüchtern EU-Subventionen zuflössen. Auch nahmen sie Bezug auf ein Zitat von Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast, demzufolge sie Kampfstier-Subventionen als eine "normale Prämie" erachte, die EU-weit auf "alle männlichen Tiere" gewährt werde. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass die EU-Prämienregelung für männliche Rinder nicht nach der späteren Zweckbestimmung der Tiere unterscheide. So sei zum Zeitpunkt der Beantragung der Rinderprämien in der Regel nicht bekannt, ob ein Tier später als Kampfstier verwendet werde. Die Sonderprämie für männliche Rinder könne von Rindfleischerzeugern in der Europäischen Gemeinschaft einmal im Leben eines Tieres für männliche Rinder ab dem Alter von neun Monaten beantragt werden. Zahlen über den Anteil der in Spanien insgesamt gezahlten Tierprämien an Züchter von Kampfstieren lägen nicht vor.

Ferner weist die Bundesregierung darauf hin, dass nach den im vergangenen Jahr gefassten Beschlüssen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der ganz überwiegende Teil der Direktzahlungen von der Produktion entkoppelt werde. Damit sei künftig die Gewährung der Direktzahlungen nicht mehr an die Verpflichtung zu einer bestimmten Produktion gebunden. Den Mitgliedstaaten werde allerdings ein relativ großer Spielraum bei der Ausgestaltung ihres jeweiligen nationalen Entkopplungsmodells eingeräumt. Dazu gehöre auch, dass Mitgliedstaaten bestimmte Prämien weiterhin gekoppelt gewähren könnten. Dies beziehe sich auch auf die Sonderprämie für männliche Rinder, die künftig noch zu 75 Prozent gekoppelt gewährt würde. Im Falle einer vollständigen Entkopplung würde der Anreiz entfallen, so die Bundesregierung, Rinder allein wegen der gewährten Prämien zu halten. Eine unmittelbare Subventionierung von Kampfstieren fände dann nicht mehr statt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_173/07
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