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198/2004
Stand: 13.08.2004
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Wettbewerbsposition für deutsche Fuhrunternehmen in der EU verbessern

Verkehr und Bauwesen/Unterrichtung

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung möchte Wettbewerbsposition für deutsche Fuhrunternehmen innerhalb des europäischen Straßenverkehrs weiter verbessern. Wie sie in ihrer Unterrichtung (15/3637) mitteilt, wird sie einer Verlängerung von Wettbewerb verzerrenden Mineralölsteuererstattungen zugunsten des Güterkraftverkehrsgewerbes in Frankreich und Italien nicht zustimmen und befürwortet dessen Auslaufen spätestens zum Ende des Jahres 2004. Damit strebe sie ein Ende des "Subventionswettlaufs" an. Gleichzeitig schätzt sie die Chancen für eine stärkere Erhöhung der Mindestsätze bei der Mineralölsteuer oder der Kfz-Steuer innerhalb der EU im Sinne einer Harmonisierung auf höherem Niveau für mittelfristig nur schwer erreichbar ein und verweist dabei auf das Einstimmigkeitsprinzip bei EU-Ratsbeschlüssen auf dem Gebiet von Steuern.

Verringern werden sich den Prognosen der Bundesregierung zufolge bestehende Nachteile für deutsche Transportunternehmen mit der Einführung der Lkw-Maut. So seien künftig auch ausländische Nutzer oder Billiganbieter des Gütertransportgewerbes auf deutschen Autobahnen zu einem verursachergerechteren Wegekostenbeitrag heranzuziehen. In diesem Zusammenhang verfolge sie als vorrangige Harmonisierungsmaßnahme das Mautermäßigungsverfahren. Damit wolle sie Beschlüssen von Bundestag und Länderkammer im Hinblick auf die Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterkraftverkehr entsprechen und Anpassungsmaßnahmen im Umfang von jährlich 600 Millionen Euro gewähren. Geplant sei, Gütertransportunternehmen die teilweise indirekt in Deutschland gezahlte Mineralölsteuer in Form von Mautgutschriften anzurechnen, so die EU-Kommission dagegen keine Einwände erhebt. Die Bundesregierung habe das Vorhaben gegenüber der Europäischen Kommission angezeigt und diese habe ihrerseits hierzu ein beihilferechtliches Hauptprüfungsverfahren eröffnet. Sollte die Kommission zu dem Ergebnis kommen, dass mit dem Mautermäßigungsverfahren das Harmonisierungsvolumen von 600 Millionen Euro nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden dürfe, werde sich die Bundesregierung für die beihilferechtliche Genehmigung anderer Harmonisierungsmaßnahmen einsetzen. Dazu zählt sie etwa die Absenkung der Kraftfahrzeugsteuer für schwere Nutzfahrzeuge bis auf das Niveau der Mindestbesteuerung nach EU-Vorgaben oder die Gewährung einer Investitionszulage, wenn besonders emissionsarme Lkw vorzeitig angeschafft werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_198/02
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