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216/2004
Stand: 20.09.2004
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Ausweitung des Unfallversicherungsschutzes findet Zustimmung von Experten

Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung (Anhörung)

Berlin: (hib/BES) Die geplante Verbesserung des Unfallversicherungsschutzes für Ehrenamtliche ist bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung am Montagmittag bei den geladenen Sachverständigen aus Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Gewerkschaften und anderen betroffenen Organisationen auf weitgehend positives Echo gestoßen. Damit werde eine Versorgungslücke geschlossen, so die einhellige Meinung der geladenen Experten. Ausgangsbasis für die Beratung war ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/3439), der die Einführung des Unfallversicherungsschutzes für Personen vorsieht, die in privatrechtlichen Organisationen im Auftrag oder mit Zustimmung von öffentlich-rechtlichen Institutionen arbeiten. Die Neuregelung soll auch für ehrenamtlich Tätige gelten, die in Gremien von Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften arbeiten.

Für Dr. Frank Heuberger vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement ist die geplante Neuregelung nur ein erster Schritt. Geregelt werden sollte aus seiner Sicht auch der Bereich der Haftpflichtversicherung. "Eine weitergehende Regelung wäre besser", so auch die Meinung von Rupert Graf Strachwitz vom Maecenata Institut für Philantropie und Zivilgesellschaft. Dr. Helmut Fogt vom Deutschen Städtetag bezeichnete das Vorhaben als eine symbolische Tat zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Gewisse Probleme bereitet aus seiner Sicht die Kostenschätzung im vorliegenden Gesetzentwurf. Es sei eine Rechnung mit vielen Unbekannten. Zudem müsse auch eine konkrete Eingrenzung des Begünstigtenkreises vorgenommen werden. Die Kommunen seien auf Klarheit und Transparenz in diesem Bereich angewiesen, damit der Versicherungsschutz nicht uferlos in Anspruch genommen werden könne. Dr. Martin Fuhrmann aus dem Kommissariat der deutschen Bischöfe berichtete in diesem Zusammenhang von internen Überlegungen im Verband der Diözesen Deutschlands, eine Liste mit typischen ehrenamtlichen Tätigkeiten zu erstellen, um eine gewisse Rechtssicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig begrüßte er auch im Namen der evangelischen Kirche den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Die geltende Rechtsprechung bei der Unfallversicherung werde sehr restriktiv gehandhabt. Damit würden nur Tätigkeiten im Kernbereich der Kirche abgedeckt, was nicht selten zu schwer nachvollziehbaren Unterscheidungen führe.

Was die Ausgestaltung der Unfallversicherung für Ehrenamtliche angeht, plädierte Dr. Holger Niese vom Deutschen Sportbund dafür, dass die Versicherten den Beitrag nicht selber tragen sollen. Für den Moment sei er mit der geplanten Regelung insgesamt relativ zufrieden. Eugen Müller von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sprach sich für die Festlegung kostendeckender Beiträge aus. Es dürfe keine Quersubventionierung aus der Solidargemeinschaft geben. Martina Schröder vom Deutschen Gewerkschaftsbund konnte sich "durchaus" eine freiwillige Versicherung vorstellen. Gleichzeitig unterstrich sie, dass in ihrer Organisation bereits jeder Ehrenamtliche hinreichend unfallversichert sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_216/02
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