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220/2004
Stand: 22.09.2004
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Änderungen für Beamte bei den Post-Unternehmen befürwortet

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

Berlin: (hib/VOM) Mit der Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und gegen das Votum der CDU/CSU und FDP hat der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit am Mittwochvormittag den Entwurf der Bundesregierung für eine Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes (15/3404) in geänderter Fassung angenommen. Das Gesetz soll am Freitag vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden. Ziel des Gesetzentwurfes ist, das Dienstrecht der bei der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten flexibler zu gestalten. Durch den Wegfall des Weihnachtsgeldes sollen Mittel frei werden, um die bei den drei Aktiengesellschaften üblichen Sonderzahlungen und Leistungsentgelte teilweise finanzieren zu können. Die Tarifvertragsparteien hatten sich in diesem Jahr bei der Deutschen Telekom darauf verständigt, die Wochenarbeitszeit der Arbeitnehmer und der Beamten von 38 auf 34 Stunden zu senken. Wesentlicher Bestandteil dieser Einigung war die Absicht, die Sonderzahlung an die Beamten zur Finanzierung dieser Arbeitszeitsenkung zu verwenden. Bei der Deutschen Post ist die Umwandlung des Weihnachtsgeldes in eine leistungsbezogene Komponente vorgesehen. Der Ausschuss befürwortete einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, durch den unter anderem vermieden werden soll, dass der Anspruch auf das Weihnachtsgeld für die bei der Post und der Postbank beschäftigten Beamten entfällt, ohne dass eine entsprechende Ersatzregelung in Kraft tritt. Bei der Entscheidung über die Zuweisung von Beamten zu Tochter-, Enkel- oder Beteiligungsunternehmen der drei Aktiengesellschaften soll ausdrücklich der Betriebsrat beteiligt werden.

Die CDU/CSU begründete ihre Ablehnung damit, dass die rund 150.000 Beamten sich vor zehn Jahren bei der Postreform darauf verlassen hätten, die beamtenrechtlichen Regelungen würden dauerhaft gelten. Jetzt gäbe es eine Ungleichbehandlung zwischen den Beamten der Deutschen Post und der Deutschen Telekom, was die Sonderzahlungen angeht, sowie den dort beschäftigten Beamten und den übrigen Bundesbeamten. Die FDP beanstandete, dass sich die Koalition angesichts eines schwierigen verfassungsrechtlichen Problems nicht gesprächsbereit gezeigt habe. Die Post-Beamten dürften nicht schlechter gestellt werden als die Beamten im Bundesdienst. Dagegen nannte die SPD das Gesetz "dringend erforderlich". Zehn Jahre nach der Postreform hätten die drei Unternehmen unterschiedliche Entwicklungen als Folge von Privatisierung und Liberalisierung durchgemacht. Trotz der Abschaffung der Sonderzahlung bleibe das Geld für die Beamten gesichert, weil es ihnen in anderer Form zufließe. Bündnis 90/Die Grünen sprachen von einem "guten Ausgleich zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Beamtenrecht". Es gehe darum, dass sich die Unternehmen am Markt behaupten können. Die Koalition habe viele kritische Einwände bereits berücksichtigt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_220/02
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