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275/2004
Stand: 11.11.2004
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Stopp-Schild auch an unbeschrankten Bahnübergängen aufstellen

Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Unbeschrankte Bahnübergänge sollen nach dem Willen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sicherer werden. In dem von ihnen dazu vorgelegten Antrag (15/4150) fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung und der Länderkammer gemeinsam die Straßenverkehrsordnung dahingehend zu verändern, dass unbeschrankte Bahnübergänge künftig mit dem Andreaskreuz und Stopp-Schild doppelt beschildert werden. Dies soll an dafür geeigneten unbeschrankten Bahnübergängen geschehen. Gemessen an der Unfallhäufigkeit an Bahnübergängen stellten gerade die unbeschrankten einen Hauptgefahrenpunkt dar. So hätten sich 23 von insgesamt 46 Todesfällen im Jahr 2003 an unbeschrankten Bahnübergängen ereignet. Auch die Mehrzahl der schweren Unfälle habe sich an unbeschrankten Bahnübergängen zugetragen. So seien im gleichen Jahr 38 von insgesamt 56 Personen an unbeschrankten Bahnübergängen schwer und 88 von insgesamt 129 Personen leicht verletzt worden.

Die Koalitionsfraktionen weisen darauf hin, dass gegenwärtig die Straßenverkehrsordnung eine Kombination des Andreaskreuzes und des Stopp-Schildes noch nicht zulasse. In anderen Ländern gäbe es diese Schilderkombination bereits, etwa in Österreich, Spanien, Kroatien, Tschechien, Polen oder in Namibia. Berichte über die dortige Unfallentwicklung gäben Anlass zur Vermutung, dass die Kombination auch hierzulande an dafür geeigneten unbeschrankten Bahnübergängen Menschenleben retten könne. Auch der ADAC pflichte der Einschätzung bei, dass eine Kombination von Andreaskreuz und Stopp-Schild die Sicherheit an solchen Bahnübergängen erhöhe, für die aufgrund des Verkehrsaufkommens wie auch der finanziellen Belastung eine weitergehende Signalisierung oder gar Installierung von Schrankenanlagen nicht in Betracht komme.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_275/05
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