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286/2004
Stand: 23.11.2004
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Bundesrat will Verwaltungsreform erleichtern

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz - 15/4114) vorgelegt. Insbesondere solle damit die Straffung der Behördenorganisation erleichtert werden. Laut Bundesrat gibt es noch immer bundesrechtliche Regelungen, in denen die Zuständigkeit von Landesbehörden festgelegt ist. Dies widerspreche dem Föderalismusgedanken und behindere die Verwaltungsreform in den Bundesländern. Die Länderkammer führt an, mit bisher zwei Zuständigkeitslockerungsgesetzen vom März 1975 und vom Mai 2000 sei bereits eine Vielzahl bundesrechtlicher Regelungen in der Weise gelockert worden, dass Landesregierungen eine abweichende Zuständigkeit bestimmen können.

Die Bundesregierung spricht sich in ihrer Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates aus. Danach ist das vorgelegte Gesetzvorhaben - unbeschadet der fachlichen Bewertung der Vorschläge im Einzelnen - abzulehnen, weil es Ergebnissen der gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung vorgreife.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_286/01
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