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304/2004
Stand: 08.12.2004
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Umschulung in Gesundheitsfachberufen gewährleisten

Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will für Umschulungen in Gesundheitsfachberufen mit dreijähriger Ausbildungszeit weiterhin eine dreijährige Förderung ermöglichen. Dazu hat er einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sozialgesetzbuches (15/4414) vorgelegt. Hintergrund ist, dass mit dem Wegfall einer Ausnahmeregelung in diesem Gesetz ab 2005 Umschulungen nur noch zwei Jahre lang gefördert werden können. Die Förderung werde nur ausgezahlt, wenn die Finanzierung des erforderlichen dritten Ausbildungsjahres vor Umschulungsbeginn gesichert ist. Aufgrund der ungelösten Fragen zur Anschlussfinanzierung und der fehlenden Möglichkeit, die Alten- und Krankenpflegeausbildung generell auf zwei Jahre zu verkürzen, seien Umschulungen in diesen Berufen nicht mehr gewährleistet, heißt es in dem Entwurf. Ziel sei es daher, das Umschulungsprogramm wie bisher fortzusetzen und dadurch den notwendigen Bedarf an Pflegefachkräften zu decken. Der Bundesrat appelliert gleichzeitig an die Bundesagentur für Arbeit, das langjährige Fördervolumen dafür wieder herzustellen. Die Haushaltslage der Länder lasse es nicht zu, die Mittel für die Schulkosten zu erhöhen. In der Altenpflege seien 2002/03 bundesweit rund 58 Prozent aller Ausbildungen als Weiterbildungen gefördert worden. Die Länderkammer fordert daher, die bis Ende 2004 befristete Ausnahmeregelung im Sozialgesetzbuches aufzuheben. Die Bundesregierung lehnt die Initiative in ihrer Stellungnahme ab. Seit 1998 sei festgelegt, dass die Dauer geförderter Weiterbildungen im Vergleich zur Erstausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt sein müsse. Wenn eine solche Verkürzung aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen ausgeschlossen ist, könnten bis zu zwei Dritteln der Weiterbildung gefördert werden, wenn schon zu Beginn die Finanzierung für die gesamte Umschulungsdauer gesichert sei. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass durch den Vorrang des von der Bundesagentur für Arbeit gezahlten Unterhaltsgeldes gegenüber der Ausbildungsvergütung in der Altenpflegeausbildung die Ausbildungsträger bereits erheblich entlastet würden. Die Finanzierung des dritten Umschulungsjahres hänge maßgeblich davon ob, ob die Schulkosten von den Ländern übernommen werden, so die Regierung. Die Länder müssten ihrer Verantwortung für eine bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur durch eine verlässliche Schulkostenfinanzierung gerecht werden, heißt es weiter.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_304/04
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