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310/2004
Stand: 15.12.2004
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Kriegswaffen im Wert von 1,33 Milliarden Euro im vergangenen Jahr exportiert

Wirtschaft und Arbeit/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die effektiven Ausfuhren von Kriegswaffen haben im Jahr 2003 1,33 Milliarden Euro betragen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrem Bericht über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter (15/4400) mit. Damit hätten sich die Exporte, vor allem aufgrund der Ausfuhr von Korvetten nach Malaysia und Südafrika, gegenüber 2002 mehr als vervierfacht. Der Anteil an Ausfuhren in EU-, NATO- und der NATO gleichgestellte Länder habe sich auf etwa 46 Prozent belaufen. Auf klassische Entwicklungsländer seien 2003, bedingt durch die Ausfuhr zweier Korvetten nach Südafrika, etwa 21 Prozent der Ausfuhren entfallen (ohne die Korvetten nur 1,3 Prozent). Wie es in dem Bericht weiter heißt, seien für Rüstungsgüter insgesamt Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von etwa 4,9 Milliarden Euro erteilt worden (2002: rund 3,3 Milliarden Euro). Dies bedeute gegenüber 2002 einen Anstieg um 49 Prozent. Gut zwei Drittel seien dabei auf EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder und ein Drittel auf übrige Länder entfallen (2002: 77 Prozent auf die erste, 23 Prozent auf die zweite Ländergruppe). In klassische Entwicklungsländer seien 2003 zwölf Prozent des Gesamtwerts aller Einzelgenehmigungen gegangen (2002: 5,6 Prozent). Die Regierung betont, dass dieser Anstieg der Genehmigungswerte überwiegend auf die Korvettenausfuhr nach Südafrika und Malaysia zurückzuführen sei. Ohne diese aufgrund des großen Werts solcher Schiffe (genannt wird ein Stückpreis von 130 bis 170 Millionen Euro) untypischen Genehmigungen wäre der Anstieg viel geringer ausgefallen, heißt es in dem Bericht. Die Genehmigungen für die Korvetten machten allein etwa 45 Prozent des Gesamtwerts der Genehmigung für die Nicht-EU- und Nicht-NATO-Staaten aus. Den Wert der erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen für Exporte im Zuge wehrtechnischer Kooperationen zwischen EU- und NATO-Partnern habe 2003 etwa 1,3 Milliarden Euro betragen, heißt es weiter.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_310/08
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