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318/2004
Stand: 22.12.2004
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"Zerfaserung" wettbewerbsrechtlicher Kompetenzen verhindern

Wirtschaft und Arbeit/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, alles zu tun, um eine weitere "Zerfaserung" wettbewerbsrechtlicher Kompetenzen in Deutschland zu verhindern. Hintergrund ist die parallele Wettbewerbsüberwachung durch das Bundeskartellamt einerseits und die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post andererseits, die künftig auch auf die Energiemärkte ausgedehnt werden soll. In einem Antrag (15/4561) spricht sich die Fraktion dafür aus, keine weiteren "Parallelstrukturen" in der Wettbewerbsaufsicht zuzulassen, um Interesseneinflüsse auf Entscheidungen so gering wie möglich zu halten. Auch seien weitere sektorale Wettbewerbsbehörden abzulehnen. Zudem soll die Regierung auf ein von der EU-Kommission unabhängiges Europäisches Kartellamt als oberste Wettbewerbsbehörde in der EU hinwirken. Gleichzeitig seien die bestehenden Wettbewerbsbehörden in ihrer Eigenständigkeit und Unabhängigkeit zu stärken. So sollte im Telekommunikationsgesetz das Einzelweisungsrecht durch ein allgemeines Weisungsrecht wie im Kartellgesetz ersetzt werden, um so "jeden Anschein der politischen Einflussnahme auf wettbewerbsrechtliche Entscheidungen" zu vermeiden. Die Führung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post sollte nach Meinung der Liberalen wie beim Bundeskartellamt beamtenrechtlich besetzt werden. Auch sollte es keinen zusätzlichen "politischen" Vizepräsidenten bei der Regulierungsbehörde geben.

Die Fraktion erläutert, dass die 1995 gegründete Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation ursprünglich als vorübergehende Einrichtung gedacht gewesen sei, um den Post- und Telekommunikationsmarkt in den Wettbewerb zu überführen. Inzwischen sei klar, dass vor allem das Telekommunikationsnetz als natürliches Monopol länger kontrolliert werden müsse, um Wettbewerb herzustellen. Die Regulierungsbehörde müsse frei von politischer Einflussnahme sein, fordern die Abgeordneten. In diesem Jahr sei dem Bundeswirtschaftsminister erstmals ein Einzelweisungsrecht gegenüber der Regulierungsbehörde eingeräumt worden. Die FDP spricht von einem ordnungspolitischen Dammbruch, der die Unabhängigkeit der Behörde in Frage gestellt habe. Die Fraktion hätte es für sachgerechter gehalten, die Kompetenz für die künftige Regulierung der Energiemärkte nicht der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, sondern dem Bundeskartellamt zuzuweisen. Dagegen habe sich die Regierung offenkundig aus "politischen Gründen" entschieden. Damit sei eine "faktische Bestandsgarantie" für die Regulierungsbehörde gegeben worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_318/03
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