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01.12.1999
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Die Pressestelle des Deutschen Bundestages teilt mit:
 

Bundestagspräsident Wolfgang Thierse prüft, veranlaßt durch die öffentliche Erklärung der CDU vom Vorlage, gegen das Parteiengesetz verstoßen zu haben, welche Folgen sich nach dem Parteiengesetz daraus ergeben.

Zu diesem Zweck müssen die tatsächlichen Sachverhalte festgestellt werden. Dazu ist die von der CDU angekündigte Aufklärung erforderlich. In diesem Sinne hat Bundestagspräsident Thierse an den Vorsitzenden der CDU, Dr. Wolfgang Schäuble, geschrieben.

Im Einzelnen sieht das Parteiengesetz vor,

Angesichts der möglichen weitreichenden Konsequenzen ist eine sehr sorgfältige Prüfung auch unter verwaltungsrechtlichen, und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten erforderlich.

Die Pressestelle des Deutschen Bundestages teilt darüber hinaus mit, daß der von den Fraktionen angekündigte parlamentarische Untersuchungsausschuss im Rahmen seines Auftrages auch beabsichtigt, Verstöße gegen das Parteiengesetz zu behandeln.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/1999/pz_991201
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