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17.01.2000
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Die Pressestelle des Deutschen Bundestages teilt mit:

Im Auftrag des Präsidenten des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse, hat die Bundestagsverwaltung den Anwälten der CDU Deutschlands mit Schreiben vom 14. Januar 2000 einen umfangreichen Fragenkatalog übermittelt. Er bezieht sich auf die vor dem Jahresende 1999 eingereichte Nachbesserung des Rechenschaftsberichts der Partei für 1998. Das Schreiben moniert, dass bislang die für die Vorjahre nicht deklarierten Mittelzuflüsse ungeklärter Herkunft nur pauschal dem Gesamtzeitraum und nicht den einzelnen Jahren zugeordnet sowie nicht erschöpfend erläutert worden seien. Deshalb sei auch die im überarbeiteten Rechenschaftsbericht 1998 vorgenommene Korrektur der Jahre 1993 bis 1996 ergänzungsbedürftig.

Die Verwaltung erneuerte zudem die bereits im Dezember 1999 von Bundestagspräsident Thierse an den CDU-Vorsitzenden Schäuble gerichtete Aufforderung, auch alle offenen Vorgänge aufzuklären, die in den Jahren davor liegen. Das Parteiengesetz sehe eine Aufbewahrungspflicht für Bücher und Bilanzen von 10 Jahren vor.

Die von der Verwaltung des Deutschen Bundestages aufgelisteten Fragen beziehen sich u.a. auf die Komplexe "Mittelzufluss aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion", Einnahmen des Landesverbandes Hessen, "Schreiber-Million", Spende des Ehepaares Ehlerding, "Komplex Doerfert" in Rheinland Pfalz und "Schreiber-Spende" an den CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Wolfgang Schäuble. Die Anwälte wurden darauf hingewiesen, dass der angemahnte Klärungsbedarf sich zum einen auf die endgültige Festsetzung der Mittel für das Jahr 1999 nach § 19 Abs. 4 PartG beziehe, zum anderen im Hinblick auf § 23 a PartG bzw. die §§ 48, 49 a VwVfG i.V.m. § 23 Abs. 4 PartG von Bedeutung sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2000/pz_000117
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