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11.04.2000
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Kein zusätzliches Geld für Handy und Laptop von Abgeordneten

Die Pressestelle des Deutschen Bundestages erklärt:

Für die Anschaffung von Handys oder Laptops erhalten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages kein zusätzliches Steuergeld, wie Agenturmeldungen von heute berichten. Die Neuregelung, die in einer Änderung des Abgeordnetengesetzes enthalten ist, bleibt haushaltsneutral, wie das Gesetz es vorsieht.

Ihr Zweck ist es, Abgeordneten bei der Mandatsausübung die Nutzung von Handys und Laptops zu ermöglichen, wie es im allgemeinen Geschäftsleben längst üblich und nützlich ist. Im Gegenzug müssen die Abgeordneten Einsparungen bei den im Rahmen ihrer Amtsausstattung zur Verfügung gestellten Sachleistungen erbringen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2000/pz_000411
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