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06.06.2000
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Petitionsausschuss: Tätigkeit nimmt hohen Stellenwert im politischen Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger ein

Am Dienstag, den 6. Juni 2000 übergibt die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags, Frau Heidemarie Lüth, PDS, in Berlin den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 1999 an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse.
Gemeinsam mit je einem Vertreter der Fraktionen erläutert sie anschließend die Arbeit des Petitionsausschusses im Jahr 1999 vor Presse, Funk und Fernsehen.

"Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sind im Jahr 1999 18.176 neue Eingaben eingegangen. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Zunahme um 6,5 Prozent zu verzeichnen", erläuterte Frau Lüth. Abschließend behandelt wurden 15.853 Petitionen mit einem deutlichen Schwerpunkt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Die Zahlen belegten, welch hohen Stellenwert das Petitionsrecht nach wie vor im politischen Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger einnehme. Parlament und Regierung würden mehr denn je von dringend zu lösenden Problemen, von konkreten Missständen und von Schwierigkeiten der einzelnen Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der beschlossenen Gesetze erfahren, betonte Frau Lüth. Gerade deshalb sei es das Bestreben aller Fraktionen, sich mit allen, dem Ausschuss zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Das Plenum des Deutschen Bundestages folge dann den Beschlussempfehlungen des Ausschusses und honoriere damit diesen Einsatz. Zugleich verdeutliche es den Petenten, dass der Petitionsausschuss die richtige Anlaufstelle für ihre Anliegen sei.

"Auch das Interesse der Petenten an der Änderung von Gesetzen ist ungebrochen. 7.521 Bitten zur Gesetzgebung gegenüber 6.186 im Vorjahr zeigen, dass die Petenten den Petitionsausschuss verstärkt ansprechen, da sie wissen, dass wir uns mit den Anregungen intensiv auseinandersetzen", unterstrich Frau Lüth. Die Anzahl der Beschwerden über die Arbeit der Behörden, die mit über 10.500 gegenüber dem Vorjahr trotz des Regierungswechsels eine bemerkenswerte Größe erreiche, bekräftige, dass die Öffentliche Verwaltung in ihren Bemühungen nicht nachlassen dürfe, schlanker und effizienter zu werden und zu mehr Bürgernähe zu gelangen.

1.388 Sammelpetitionen, das sind Petitionen, die mit einer Unterschriftenliste eingereicht werden, erreichten den Petitionsausschuss im Jahre 1999. Die Anzahl der hierdurch eingereichten Unterschriften stieg von 66.685 auf nahezu 814.000 an. Auch eine Vielzahl an Massenpetitionen, das sind Eingaben mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt, erreichten den Petitionsausschuss im Berichtsjahr. Bei diesen Petitionen dominierten die Themenbereiche Krieg im Kosovo, Anerkennung frauenspezifischer Asylgründe, gesetzlicher Ladenschluss, Fragen der Rentenversicherung und die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts, so die Ausschussvorsitzende.

Sehr unterschiedlich ist die Zahl der Petitionen, die aus den einzelnen Bundesländern, gerechnet auf eine Million Bürgerinnen und Bürger, an den Petitionsausschuss gerichtet wurde. Die Spanne reicht von Bayern mit 117 bis Thüringen mit 504 Petitionen. Nach wie vor am eingabefreudigsten ist die Bevölkerung von Berlin mit 579 Eingaben auf eine Million Berlinerinnen und Berliner, erläuterte Frau Lüth.

Zu jeder Petition werde die Bundesregierung um Stellungnahme gebeten. Elfmal habe der Ausschuss im Berichtszeitraum in besonderer Weise von den ihm nach dem Gesetz nach Art. 45c des Grundgesetzes eingeräumten Befugnissen Gebrauch machen müssen. Er habe Befragungen von Regierungsvertreterinnen und -vertretern durchgeführt sowie Akten der Bundesregierung eingesehen, unterstrich Frau Lüth. Insbesondere aktuelle Probleme zu Petitionen aus dem Ausländer- und Asylrecht (Kosovo, Bosnien-Herzegowina) und Fragen der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts seien dabei angesprochen worden.

"Insgesamt ist festzustellen, dass die Bundesregierung bemüht ist, ihr gebotene Mittel und Möglichkeiten wahrzunehmen, um ihr zur Berücksichtigung oder Erwägung überwiesenen Petitionen ", sagte Frau Lüth.

Als besonderes Ereignis hob Frau Lüth das 50jährige Jubiläum des Petitionsausschusses im Oktober 1999 hervor. Bundestagpräsident Wolfgang Thierse, Prof. Dr. Rita Süssmuth und der frühere SPD-Parteivorsitzende Dr. Hans-Jochen Vogel hätten das Wirken des Petitionsausschusses in eindrucksvollen Worten anlässlich einer Feierstunde gewürdigt.

Der Tätigkeitsbericht ist als Bundestagsdrucksache 14/3456 erschienen und kann unter anderem über das Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin angefordert werden. Er ist auch in das Internet-Angebot des Deutschen Bundestages eingestellt und unter http://www.bundestag.de/gremien/gremien/pet99.htm zu finden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2000/pz_000606a
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