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27.09.2000
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Ergebnis der Öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission "Demographischer Wandel": Pflegeversicherung ist reformbedürftig

Zentrales Ergebnis der am Montag von der Enquete-Kommission "Demographischer Wandel" durchgeführten Anhörung ist, dass die 1995 eingeführte Pflegeversicherung als Meilenstein in der sozialpolitischen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland anzusehen sei. Nach den bisherigen Erfahrungen mit der Pflegeversicherung gebe es heute jedoch einen umfassender Refombedarf. Grundsätzlich einig waren sich die elf Experten und die Kommissionsmitglieder in der Einschätzung, dass der Bedarf an professionellen Pflegeleistungen angesichts der steigenden Lebenserwartung und der abnehmenden familiären Hilfepotentiale zunehmen wird.

Die Komission hatte die Anhörung mit Experten aus Wissenschaft und Praxis unter Leitung von Abg. Gabriele Iwersen (SPD), stellvertretende Vorsitzende, durchgeführt, um Antworten auf die Fragen zu erhalten, ob die Pflegeversicherung angesichts der besonderen Herausforderungen durch den demographischen Wandel auch langfristig Bestand als eigener Zweig des Sozialversicherungssystems haben kann und welche langfristigen Perspektiven und Probleme sich zeigen. Die eher pessimistische Annahme, dass bis zum Jahre 2050 mit 3,6 Millionen Pflegebedürftigen zu rechnen sei, wurde von den meisten Experten nicht geteilt. Sie stimmten jedoch bei den mittelfristigen Prognosen zur Höhe des Beitragssatzes überein. Die bestehenden Überschüsse der Pflegeversicherung würden allenfalls ausreichen, um die Defizite in den nächsten fünf Jahren auszugleichen. Danach werde eine Beitragssatzanhebung unvermeidbar sein. Ob es allerdings im Jahr 2040 wirklich zu einem prognostizierten Beitragssatz von 4,6 % kommt, blieb in der Anhörung umstritten.

Ein Schwerpunkt der Diskussion insbesondere mit den Vertretern der Leistungsträger und Wohlfahrtsverbände war die Frage, wie Widersprüche und Defizite im Leistungsrecht der Pflegeversicherung in Zukunft ausgeglichen werden können. Für notwendig wird grundsätzlich eine Leistungsdynamisierung gehalten, auch wenn über das konkrete Modell noch keine Einigkeit erzielt werden konnte. Weiterer Reformbedarf wurde darin gesehen, dass die Pflegeversicherung den gegenwärtigen und besonders den zukünftigen Bedarfslagen nur dann gerecht werden könne, wenn integrierte Leistungsangebote im Rahmen eines Case-Managements angeboten und die Schnittstellenprobleme insbesondere zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Sozialhilfe gelöst werden könnten.

Die Anhörung wurde von den Kommissionsmitgliedern als erfolgreicher Beitrag zu dem für das Ende 2001 angekündigten Abschlussbericht der Kommission gewertet. Der Deutsche Bundestag hat die Enquete-Kommission "Demographischer Wandel" zum dritten Mal in der 14. Wahlperiode eingesetzt, um sich mit den Chancen der älter werdenden Gesellschaft auseinanderzusetzen. Im Mittelpunkt der Kommisssionsarbeit stehen die Bereiche Wirtschaft und Arbeit, Soziale Sicherungssysteme, Pflege und Gesundheit, Soziale Dienste und Migration. Die Kommission besteht aus elf Abgeordneten aller Bundestagsfraktionen und elf namhaften deutschen Wissenschaftlern.

Für Rückfragen zur Anhörung steht das Kommissionssekretariat unter 030 / 227 32974 und 030 / 227 32978 und E-Mail anja.schade@bundestag.de zur Verfügung

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2000/pz_000927b
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