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30.11.2000
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Öffentliche Anhörung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen des Deutschen Bundestages hat beschlossen, am 04. Dezember 2000 in der Zeit von 11.00 bis 14.00 Uhr eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVRÄndG) - BT-Drucksache 14/4304 - durchzuführen. Die Anhörung findet in Berlin, Plenarbereich Reichstagsgebäude, Sitzungssaal 3. N. 001 (Fraktionssaal der CDU/CSU), statt. Die Tagesordnung mit der Liste der Sachverständigen und dem Fragenkatalog ist beigefügt.

Interessenten, die an der Anhörung als ZUHÖRER teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Postanschrift: Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon: (030) 227 - 32426, Telefax: (030) 227 - 30017) bis zum 1. Dezember 2000 anmelden. Anmeldungen werden im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten berücksichtigen. Die angemeldeten Zuhörer erhalten vor Beginn der Anhörung am Eingang Nord des Reichstagsgebäudes gegen Vorlage eines amtlichen Personalausweises oder Reisepasses eine Einlasskarte.

Liste der Anhörungspersonen zu der Öffentlichen Anhörung am 4.12.00

zu dem

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVRÄndG) BT-Drucksache 14/4304

Herr Prof. Dr. Hans-Peter Krüger
Psychologisches Institut der Universität Würzburg

Herr Prof. Dr. G. Kroj
Bundesanstalt für Straßenwesen

Herr Prof. Dr. Klaus Püschel
Institut für Rechtsmedizin der Universität Hamburg

Herr Ulrich Schöttler
Stadtverwaltung Ordnungsamt
Stadt Frankfurt a.M

Herr EPHK Reiner Deis
Hessische Polizeischule

Herr Gerhard von Bressensdorf
Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.

Christiane Hinninger
Umwelt- und Verkehrsdezernentin der Landeshauptstadt Wiesbaden Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände e.V.

Herr Ltd. MR Walter Blümel
Bayerisches Staatsministerium des Innern

Herr Dr. Jung
Allgemeiner Deutscher Automobilclub e.V.

Herr Gerd Lottsiepen
Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)

DEUTSCHER BUNDESTAG
Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Fragenkatalog zu der Öffentlichen Anhörung am 4.12.00

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVRÄndG)
BT-Drucksache 14/4304

1.1. Worin sehen Sie die Notwendigkeit, die aktuelle Promilleregelung hinsichtlich der Ahndung zu verbessern?

1.2. Haben sich die derzeit geltende Regelung der Promillegrenzen und die sich daran knüpfenden Sanktionen bewährt?

1.3. Wie hat sich das mit Alkohol in Verbindung zu bringende Unfallgeschehen im Straßenverkehr seit Inkrafttreten der jetzigen Regelung entwickelt?

1.4. Ist die vernünftigerweise realisierbare Kontrolldichte zur Durchsetzung der jetzt geltenden Regelung derzeit sichergestellt?

1.5. Welche Geltungsdauer ist erfahrungsgemäß bei derartigen Regelungen min-destens erforderlich, um sicher beurteilen zu können, ob die Regelung aus-reicht oder ob sie weiter verschärft werden muss?

1.6. In welchem Umfang werden in Deutschland bei Autounfällen Fahrer mit Alko-holwerten jenseits der absoluten Fahruntüchtigkeit auffällig, und wie ist das Ergebnis zu bewerten?

1.7. Welche Anstrengungen unternehmen die Bundesländer, um die fahrenden Trinker mit extremen Alkoholwerten (s. vorhergehende Frage) ausfindig zumachen und entsprechend zu sanktionieren?

1.8. Wie bewerten Sie im Licht der Antworten zu den beiden vorangehenden Fragen die Zielgenauigkeit der neuen Vorschriften in der von der Bundesregierung erarbeiteten StVG-Novelle?

2.1. Ist es erforderlich, feste Vorgaben durch straßenverkehrsrechtliche Regelun-gen für das Anwohnerparken vorzusehen?

2.2. Sind mit der im Regierungsentwurf vorgeschlagenen Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG die vom Bundesrat vorgebrachten Anregungen berücksichtigt?

2.3. Sind 50% garantierter Gemeingebrauch für die wirtschaftliche Nutzung städtischer Gebiete ausreichend?

3.1. Warum ist es für die Verkehrssicherheit wichtig, die Verwendung von techni-schen Einrichtungen zu untersagen, die die Verkehrsüberwachung beeinträchtigen

3.2. Ist es zur wirksamen Geschwindigkeitsüberwachung auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit erforderlich, den Erlaß eines Verbotes von "Radarwarngeräten" zu ermöglichen?

4. Welche Auswirkungen haben die neuen fahrlehrerrechtlichen Regelungen auf die Ausbildung von Fahrschülern und die Fahrlehrerschaft?

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2000/pz_001130
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