Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > Pressemitteilungen > 2001 >
Stand: 30.03.2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Öffentliche Anhörung zum Heimgesetz u.a. am 04. April 2001 in Berlin

Die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages, Christel Hanewinckel erklärt zu den geplanten Änderungen des Heimgesetzes u.a.:

Im Jahre 2030 wird ein Drittel der Deutschen im Senioren-Alter sein. Ein Teil der über 80jährigen leben schon heute in Pflege- und Altenheimen. Die Zahl wird voraussichtlich ansteigen. Dem Leben und der Pflege in Heimen kommt damit immer größere Bedeutung zu. Der Entwurf zur Änderung des Heimgesetzes macht den Schutz der Würde der Bewohnerinnen und Bewohner zur obersten Priorität.

Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner müssen erhalten und wo möglich gefördert werden. Um auch die Interessen der Menschen angemessen vertreten zu können, die dies nicht selbst tun können, sollen dem Heimbeirat auch Angehörige oder anderen Vertrauenspersonen der Bewohner, wie z.B. aus dem Seniorenrat der Kommunen, angehören. Die alten Menschen müssen auch Klarheit darüber haben, welche Leistungen in den jeweiligen Heimen angeboten werden und wie hoch das Entgelt im einzelnen dafür ist. Der neue Gesetzentwurf legt deshalb eine größere Transparenz der individuellen Heimverträge fest. Menschen, die auf intensive Pflege angewiesen sind, benötigen gerade wegen ihrer Einschränkungen besonderen Schutz. Um Heimbewohner noch besser vor schlechten Pflegebedingungen zu schützen, soll ein Heim jetzt mindestens einmal im Jahr von der Heimaufsicht - auch unangemeldet - überprüft werden.

Zu der umfangreichen Thematik führen der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Gesundheitsausschuss eine gemeinsame Anhörung zu den Entwürfen der Bundesregierung zum Heimgesetz und Pflegequalitätssicherungsgesetz, dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU - Pflegeleistungsverbesserungsgesetz - sowie dem Antrag der Fraktion der F.D.P. - Für ein aktives und mitbestimmtes Leben im Alter - durch.

Die Anhörung findet statt am


04.03.2001
14.30 bis 18.30 Uhr
Plenarbereich Reichstagsgebäude, Platz der Republik Otto Wels-Saal (3. OG, Raum 3 S 001)

Auskünfte erteilt:
Sekretariat des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen,
Britta Hanke-Giesers
030-227-32328/37474

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_0103306
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
Herausgeber

Deutscher Bundestag
PZ 1 - Referat Presse/Rundfunk/Fernsehen
Wilhelmstraße 65
11011 Berlin
Fernruf: (030) 227-37171
Fax: (030) 227-36192