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Stand: 20.09.2001
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Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie


24.09.2001
11.00 Uhr - 14.00 Uhr
Berlin, Hotel Maritim, Friedrichstr. 151, Saal 1A

Tagesordnung

Öffentliche Anhörung
Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung


Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts

- Drucksache 14/5969 -

Sachverständigen-Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Drucksache 14/5969)

Fragenkatalog

Abschnitt I (Gas)

1. Wie beurteilen Sie im Hinblick auf die bekannten Parameter eines freien Leistungswettbewerbs (insb. Preisentwicklung, Lieferantenwechsel, Markteintrittsbarrieren, Marktaustrittsbarrieren, Entwicklung von neuen Produkten, Auftreten neuer Player, Entwicklung der Anzahl selbständiger Marktteilnehmer, Marktanteilsentwicklung) die Entwicklung des freien Leistungswettbewerbs im deutschen Gasmarkt?

2. Wie wird seit Inkrafttreten der EU-Gasrichtlinie die Entwicklung in den anderen EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf Preisentwicklung, auf die Entwicklung von Transportwettbewerb, auf das Auftreten neuer Player im Markt, auf Marktöffnung und auf zugelassene Kunden beurteilt?

3. Ausgangspunkt für die Zulassung zweier Netzzugangsmodelle in der Gasrichtlinie war, dass der verhandelte und der regulierte Netzzugang zu gleichwertigen Wettbewerbsergebnissen führen sollen. Ist derzeit bereits erkennbar, dass ein Modell dem anderen eindeutig überlegen ist?

4. Im Gesetzentwurf wird der verhandelte Netzzugang festgeschrieben. Welche Rechtsansprüche sind damit verbunden? Wie sind Ihre Erfahrungen hinsichtlich des § 7 EnWG ? (Netzzugangsalternativen)

5. Wird die Verbändevereinbarung Gas (VV Gas) von den Netzbetreibern konsequent angewendet? Wie lange dauert durchschnittlich die Verhandlung und Abwicklung eines Netzzugangs und wie würden Sie das Verfahren beschreiben?

6. Waren Ihre Mitgliedsunternehmen missbräuchlichem Verhalten der Netzbetreiber ausgesetzt oder haben Sie Kenntnis von solchen Fällen? Haben Sie beispielsweise Kenntnis von Fällen, in denen wettbewerbsrelevante Informationen aus Netzzugangsanfragen an Handels- oder Vertriebsabteilungen des integrierten Versorgers weitergegeben wurden? Besteht der begründete Verdacht, dass in integrierten Unternehmen Quersubventionierungen stattfinden?

7. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält einige Verordnungsermächtigungen, die eine Regulierung ermöglichen, obwohl in § 6a Abs. 1 das System des verhandelten Netzzugangs gewählt wird. Ist dies ein Widerspruch?
8. Wie wird nach In-Kraft-Treten von EnWG und Anwendung der Verbändevereinbarung Gas die Preisentwicklung auf dem deutschen Markt beurteilt?

9. Welche Preiseffekte werden angesichts der langfristigen Lieferverträge auf take-or-pay-Basis erwartet und welche Marktteilnehmer betreffen derartige Verträge?

10. Welche Auswirkungen wird die Novelle auf die Preisgleitklausel haben?

11. Welche Überschuss-Gasmengen sind derzeit auf dem europäischen und deutschen Gasmarkt verfügbar und welche Entwicklung ist hier kurz- und mittelfristig zu erwarten?

12. Welche Rolle sollte Ihrer Meinung nach der Neubau von Gasleitungen im Vergleich zur Durchleitung spielen, um effektiven und effizienten Wettbewerb auf dem Gasmarkt herzustellen? Ist der Gasleitungsneubau als Wettbewerbsparameter in den vorgesehenen gesetzlichen Regelungen und der VV Gas ausreichend berücksichtigt?

13. Welche Entwicklung ist für den Gas-Import-Mix mittel- und langfristig zu erwarten?

14. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Liberalisierungsprozess für die Beschäftigung in der Gasbranche und die Einnahmesituation der kommunalen Unternehmen und der Kommunen?

15. Reichen die bisher in der Novelle des EnWG vorgesehenen Bestimmungen aus, um intensiven Wettbewerb zu etablieren oder ist es dafür notwendig, die zeitnahe Durchsetzung von Netzzugangsansprüchen auch im Eilverfahren (einstweilige Verfügung) im Gesetz zu verankern?

16. Wie ist das Verhältnis zwischen der vorgesehenen Verordnungsermächtigung zum Speicherzugang, der entsprechenden Ablehnung in der Stellungnahme des Bundesrates sowie den Regelungen im Nachtrag zur Verbändevereinbarung Erdgas zu beurteilen?

17. Ist die Struktur der Durchleitungsverfahren und -entgelte im Vergleich mit den Regelungen in anderen europäischen Staaten geeignet, einen effektiven und effizienten Wettbewerb sicherzustellen?

18. Welche organisatorischen und gesellschaftsrechtlichen Mindestvoraussetzungen müssen im Hinblick auf integrierte Gasversorgungsunternehmen gegeben sein, um diskriminierungsfreien Netzzugang Dritter zu gewähren, Quersubventionierungen und Wettbewerbsverzerrungen zwischen Netzbetrieb und Handel zu unterbinden, sowie eine wirksame Interessenstrennung sicherzustellen?

19. Reicht der bisherige Umsetzungsgrad des von der EU-Richtlinie vorgegebenen "Unbundling" aus, um Quersubventionierungen und Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen oder halten Sie weitere Unbundling-Anforderungen bis hin zu einer völligen rechtlichen und unternehmerischen Trennung für erforderlich?

20. Geht die vorgesehene Trennung der Gashandels- und -vertriebsaktivitäten von den übrigen Aktivitäten im Rahmen der internen Buchführung über die Regelung der EU-Gasrichtlinie und die entsprechende Umsetzung der Stromrichtlinie hinaus und wie ist dies zu bewerten?

21. Ist bei weitergehenden rechtlichen Unbundling-Anforderungen eine Unterscheidung zwischen Netzbetreibern auf Ferngas- bzw. Übertragungsnetzebene einerseits und Verteilnetzbetreibern andererseits angesichts der Vielzahl kleiner und mittlerer Verteilunternehmen in Deutschland zweckmäßig bzw. rechtlich notwendig?

22. Ist die Versorgungssicherheit mit den vorliegenden gesetzlichen Regelwerken und privatwirtschaftlichen Vereinbarungen sichergestellt?

23. Sind die Verfahren vor den Kartellbehörden und Gerichten geeignet, um in Streitfällen des Netzzugangs und der Netznutzung zeitnah effektiven Rechtsschutz zu erhalten? In welchem Verhältnis stehen finanzieller und zeitlicher Aufwand für die Durchsetzung des Netzzugangsanspruches zu Liefermengen und -zeiträumen?

24. Ist eine ex ante Kontrolle der Netzzugangs- und -nutzungsbedingungen erforderlich und wenn ja, wie sollte diese ausgestaltet werden?

25. Ist es mit der derzeitigen Rechtslage vereinbar, dass ein Haushaltskunde trotz Zahlung an den Hauseigentümer von Gaslieferungen ausgeschlossen wird, wenn dieser die Zahlungen gegenüber dem Gaslieferanten schuldig bleibt ? Wenn ja, welche Abhilfe bietet unter diesen Umständen die freie Wahl des Versorgers ?

26. Ist das von der Bundesregierung vorgeschlagene Verfahren zur Prüfung der Verweigerungsberechtigung geeignet, zu kurzfristigen Entscheidungen zu gelangen? Benachteiligen diese Vorschriften die netzzugangsbegehrenden Unternehmen?

27. Welche Instanz ist für die Prüfung der Verweigerungsberechtigung am geeignetesten und sollte daher zuständig sein?

28. Könnte die Einrichtung einer Wettbewerbsbehörde für mehr Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt sorgen und wenn ja, welche Bereiche des Marktes müssten reguliert werden und wie müsste eine solche Behörde strukturiert sein?

29. Wie ist die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Veröffentlichungspflicht von Angaben über verfügbare Kapazitäten und absehbare Engpässe auf Anfrage zu beurteilen, die in der Stellungnahme des Bundesrates abgelehnt wurde?

30. Der EnWG-Entwurf sieht für den Netzzugang für Gasspeicher vor, dass dieser nur zu gewähren ist, soweit dieser in technischer Hinsicht für einen wirksamen Netzzugang erforderlich ist. Halten Sie diese Regelung in technisch-wirtschaftlicher Hinsicht für ausreichend, um einen umfassenden und chancengleichen Netzzugang und Erdgashandel zu gewährleisten und inwieweit ist der Zugang zu Speicheranlagen einschließlich saisonaler Speicher für den wirksamen Gas-zu-Gas-Wettbewerb von Bedeutung?

31. Der Gesetzentwurf konzentriert die Zuständigkeit für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Netzzuganges für den Gasbereich beim Bundeswirtschaftsministerium. Wie beurteilen Sie die geplante Regelung im Hinblick auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern beim Vollzug von Bundesgesetzen?

32. Zur im Gesetzentwurf vorgesehenen Rollenverteilung zwischen Bundeswirtschaftsministerium und Bundeskartellamt: Welche Folgen könnte diese Regelung für den Ablauf von Netzzugangsverfahren haben? Wie gestalten sich die Rechtsschutzmöglichkeiten für Netzzugangspetenten?

33. Ist Ihrer Meining nach sichergestellt, dass der Wettbewerb nicht durch Einflußnahme auf die Abnehmerseite (Kunden) unterwandert wird? Besteht die Gefahr, dass der Wettbewerb auf dem Gasmarkt durch finanzielle Beteiligungen, beispielsweise an Stadtwerken, erschwert wird?

Abschnitt II (Biogas)

1. Stellt die Aufnahme von Gas aus erneuerbaren Energien (Biogas) in das Energiewirtschaftsgesetz die Nichtdiskriminierung dieses Energieträgers sicher und besteht darüber hinaus eine Notwendigkeit gesetzlicher Einspeisungs- und Vergütungsregelungen analog dem Erneuerbaren Energien Gesetz, um die Potentiale dieser einheimischen Energiequelle angemessen zu erschließen?

2. Wie hoch ist das trechnisch- bzw. das wirtschaftlich-gewinnbare Potential von Biogas ?

3. Welche energetische Wertigkeit besitzt Biogas bei Direkteinspeisung ins Gasnetz gegenüber seiner Verstromung und Einspeisung ins Stromnetz ?

4. Welche Rolle kann Biogas als heimische Primärenergie hinsichtlich der Versorgungssicherheit spielen ?

Abschnitt III (Strommarkt)

1. Wie beurteilen Sie im Hinblick auf die bekannten Parameter eines freien Leistungswettbewerbs (insb. Preisentwicklung, Lieferantenwechsel, Markteintrittsbarrieren, Marktaustrittsbarrieren, Entwicklung von neuen Produkten, Auftreten neuer Player, Entwicklung der Anzahl selbständiger Marktteilnehmer, Marktanteilsentwicklung) die Entwicklung des freien Leistungswettbewerbs im deutschen Strommarkt?

2. Ist Ihrer Meinung nach sichergestellt, dass der Wettbewerb nicht durch Einflussnahme auf die Abnehmerseite (Kunden) unterwandert wird? Besteht die Gefahr, dass der Wettbewerb auf dem Strommarkt durch finanzielle Beteiligungen, beispielsweise an Stadtwerken, erschwert wird?

3. Wie hat sich die Marktstruktur am deutschen Strommarkt entwickelt? Wie haben sich im Vergleich dazu die Marktstrukturen in anderen Ländern entwickelt? Gibt es bereits Untersuchungen, die Auskunft geben über die Erfahrungen in den Mitgliedstaaten mit den dortigen Netzzugangssystemen? Wenn ja, wie sehen diese Erfahrungen aus?

4. Welche neuen Wettbewerber, auch ausländische Anbieter, gibt es am deutschen Strommarkt? Auf welchen Wertschöpfungsstufen agieren sie? Wie ist die Entwicklung in den anderen Strommärkten in der EU?
5. Wie wird die unterschiedliche Öffnung der nationalen Strommärkte in der EU im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anbieter beurteilt und ist die Gleichbehandlung in- und ausländischer Anbieter in Deutschland bzw. auf den anderen Märkten in der EU gewährleistet?

6. Haben sich am Markt neue Produkte und Dienstleistungen herausgebildet? Wie bewerten Sie die Entwicklung der Strombörsen bzw. der an ihnen agierenden Händler?
7. Wie hat sich der Stromhandel zwischen den Mitgliedstaaten der EU entwickelt? Was sind die wesentlichen Determinanten von Angebot und Nachfrage im grenzüberschreitenden Stromhandel? Ist erkennbar, dass sich diese Einflussfaktoren unter den Bedingungen der zunehmenden Marktöffnung verändern werden?

8. Sind die bestehenden bzw. vorgeschlagenen Regelungen zur Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen (Unbundling) geeignet, um eine Transparenz bei der Ermittlung diskriminierungsfreier Netzzugangstarife zu gewährleisten und reichen sie aus, um Quersubventionierungen und Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen? Haben die EVU die Möglichkeit, nicht eindeutig abgrenzbare Kostenpositionen und "overhead-Kosten" überproportional den Netzkosten zuzurechnen und wenn ja, wie kann dies unterbunden werden?

9. Wird die Regelung im § 9 EnWG für ausreichend gehalten, um die vom Gesetzgeber nach dem EEG und dem KWKG (in spe) erwünschte kostenrichtige Belastung der Tarifkunden (derzeit ca. noch 2/3 der Haushaltskunden) sicherzustellen ? Ist die Energiepreisaufsicht (nach § 11 EnWG) gehalten und in der Lage, im Rahmen der Tarifgenehmigung die Gebühren der Netzbenutzungen zu überwachen ?

10. Welche Auswirkungen haben die vorgeschlagenen Regelungen zur Reziprozitätsklausel auf die "Börsenfähigkeit" des Gutes "Strom" in Deutschland?

11. Von verschiedenen Marktteilnehmern werden Netzzugangshindernisse in Deutschland beklagt. Wie bewerten Sie diese Hindernisse? Welches sind Ihrer Auffassung nach die Ursachen dieser Hindernisse?

12. Wie bewerten Sie die Höhe der deutschen Netznutzungsentgelte im internationalen Vergleich, vor allem mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union? Welche Unterschiede im Berechnungsverfahren sind für diese Bewertung zu berücksichtigen?

13. Einige Mitgliedstaaten setzen auf die Einrichtung eines Poolsystems und eines Independent System Operators. Was waren die Gründe eine derartige Entscheidung? Wie beurteilen Sie diese Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf ihre Wettbewerbsergebnisse?

14. Könnte die Einrichtung einer Wettbewerbsbehörde für mehr Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt sorgen und wenn ja, welche Bereiche des Marktes müssten reguliert werden und wie müsste eine solche Behörde strukturiert sein?

15. Welche Erfahrungen gibt es in anderen Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Festlegung von Tarifen und Netzzugangsbedingungen mit der jeweiligen Regulierungsbehörde für den Strom- bzw. Gasmarkt? Inwiefern kommen diese Behörden ihrer Aufsichtsfunktion über den Energiemarkt nach? Welche Aufgaben haben sie erhalten? Wie hat sich die Regelungsdichte entwickelt?

16. Welche Differenzierungen sind zwischen Allgemeinversorgung und Wettbewerbsversorgung zu treffen?

17. Wie ist die auf Grundlage der Verbändevereinbarungen Strom hergestellte Gebühren- und Kostentransparenz zu beurteilen?

18. Sind die Verfahren vor den Kartellbehörden und Gerichten geeignet, um in Streitfällen des Netzzugangs und der Netznutzung zeitnah effektiven Rechtsschutz zu erhalten?

19. Findet die in der Verbändevereinbarung sichergestellte Netzentlastung (für erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung) vereinbarungsgemäß Anwendung, werden die vermiedenen Netznutzungskosten an dezentrale Einspeiser weitergereicht und wie ist in diesem Zusammenhang die BET-Studie zur Kostenwälzung der Erneuerbaren Energien Gesetzes und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Soforthilfegesetzes zu beurteilen? Inwiefern werden Regelungen für den Reservestrombezug zu ungunsten dezentraler Betreiber ausgelegt? Würde eine verbindliche Netzzugangsverordnung an diesem Punkt Rechtssicherheit schaffen?

20. Woran scheitert bisher die Option, bei der Erschließung von Nahwärmepotentialen mit KWK stromseitig ein dem Niederspannungsnetz vorgelagertes Netz zu bilden und selber nicht abdeckbaren Strombedarf per Lastprofil mit dem Betreiber des Niederspannungsnetzes abzurechnen?

21. Inwiefern ist in der Praxis der Verbändevereinbarung Strom in Verbindung mit dem geltenden Energiewirtschaftsgesetz geeignet, den Marktzugang für neue Akteure (Produzenten und Händler) und den Verbraucherschutz für Kunden mit ausreichender Rechtssicherheit zu gewährleisten?

22. Welche Erfahrungen wurden bislang hinsichtlich der Sicherung von Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Preisgünstigkeit mit Artikel 4, § 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Braunkohlen-Schutzklausel) gemacht? Welche Auswirkungen hat die Braunkohlenschutzklausel auf den Wettbewerb und ist diese Regelung noch notwendig?

23. Erfordert die Anlage zum Entwurf eines Gesetzes zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität (Reststrommengen) eine dem Artikel 4, § 3 (Braunkohlen-Schutzklausel) vergleichbare gesetzliche Verankerung?

24. Ist die Kartellaufsicht mit dem Instrument der ex-post Missbrauchskontrolle in der Lage, die Neutralität des Stromnetzes zu garantieren oder bedarf es zur Investitions- und Rechtssicherheit für Wettbewerber einer ex-ante Kontrolle der Netzzugangs- und -nutzungsbedingungen? Wenn ja, wie sollte diese ausgestaltet werden?

25. Welche finanziellen und personellen Ressourcen stehen dem Bundeskartellamt sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für die Energieaufsicht zur Verfügung?

26. Wieviele Verfahren wurden bei den Kartellbehörden seit der Liberalisierung anhängig und wieviele davon wurden abgeschlossen?

27. Wie ist die Forderung nach einer Ermächtigung zur sofortigen Vollziehbarkeit von Kartellverfügungen bei missbräuchlichen Netzzugangsverweigerungen und missbräuchlichen überhöhten Netzentgelten zu beurteilen und was spricht gegen eine Beweislastumkehr?

28. Wie ist die Einführung einer Wettbewerbsinstanz zur Überwachung der Marktöffnung in Deutschland oder andere mögliche Maßnahmen des Gesetzgebers (Netz-Verordnung) zu beurteilen? Würde eine Netzzugangsverordnung die Wettbewerbssituation im deutschen Energiemarkt verbessern?

29. Welche Hindernisse bestehen für Haushaltskunden, den Stromanbieter zu wechseln und wodurch könnten diese beseitigt werden?

30. Ist es mit der derzeitigen Rechtslage vereinbar, dass ein Haushaltskunde trotz Zahlung an den Hauseigentümer von Stromlieferungen ausgeschlossen wird, wenn dieser die Zahlungen an den Stromlieferanten schuldig bleibt ? Wenn ja, welche Abhilfe bietet unter diesen Umständen die freie Wahl des Versorgers ?

31. Die Netzzugangsregelung in § 6 Abs. 1, 6 a Abs. 1 EnWG-E spricht davon, dass Unternehmen Netzzugang zu gewähren ist. Auf welcher rechtlichen Grundlage können Privatpersonen bzw. Haushaltskunden gegenwärtig einen Anspruch auf Belieferung durch einen neuen Lieferanten gerichtlich bzw. außergerichtlich geltend machen? Sehen Sie diesbezüglich rechtlich einen Änderungsbedarf?

Abschnitt IV (Grenzüberschreitender Handel von Strom und Gas)

1. Über die Reziprozitätsklausel in Artikel 2; § 2 Abs. 1 und 2 des Gesetzentwurfs soll Chancengleichheit der Strom-/Gaslieferanten bei unterschiedlicher Marktöffnung in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU gewahrt werden.
a. Welche praktischen Erfahrungen sind bei Anwendung der Reziprozitätsklausel bislang im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Binnenmarktes für Energie gemacht worden?
b. Hat sie die ihr zugedachte Zielsetzung erfüllt oder haben sich Mechanismen herausgebildet, die die Wirksamkeit der Reziprozitätsklausel schmälern?
c. Welche Auswirkungen hat die Reziprozitätsklausel hinsichtlich der Strombezugsmöglichkeiten der Stromverbraucher bzw. insgesamt für den Wettbewerb?
d. Nützt die Reziprozitätsklausel dem Ziel, den Binnenmarkt für Energie beschleunigt durch vollständige Öffnung der Märkte für Strom und Erdgas in allen Mitgliedstaaten für alle Verbraucher zu vollenden oder ist sie diesem Ziel eher hinderlich?

2. Ist eine Rechtsverordnung, wie sie in Artikel 2, § 3 Abs. 3 des Gesetzentwurfes vorgesehen ist und die es ermöglicht, z.B. den Import von Strom oder aus Gas aus Quellen zu verbieten, die nicht den energiepolitischen Vorstellungen oder den Standards (Umwelt, Sicherheit, Soziales usw.) des Importlandes entsprechen, mit den internationalen Regeln des freien Warenverkehrs, dem europäischen Recht und völkerrechtlichen Abkommen vereinbar?

3. Ist die Prüfung bzw. Untersagung von Stromimporten durch eine staatliche Behörde konform mit dem System des verhandelten Netzzugangs?

4. Kann die Verordnungsermächtigung genutzt werden, um den Import von "schmutzigem Strom" zu verhindern?

5. Halten Sie eine Reziprozitätsklausel für den Gasbereich auch vor dem Hintergrund für sinnvoll, dass die Bundesrepublik - ganz anders als in der Elektrizitätswirtschaft - zu ca. 80 % von Gasimporten abhängig ist?

6. Ist die Reziprozitätsregelung notwenig, um die deutsche Energiewirtschaft in einer Übergangsphase vor Wetttbewerb aus anderen Mitgliedstaaten der EU sowie aus Drittstaaten zu schützen?

7. Ist es dem Importeur technisch/physikalisch möglich, bei Gas- bzw. Strommengen, die er am Grenzübergabepunkt übernimmt, nachzuweisen, aus welchem Ursprungsland diese Mengen stammen?

8. Der Gesetzentwurf zum EnWG sieht hinsichtlich der Interoperabilität der Netze in § 4 a gewisse Mindestanforderungen vor. Sehen Sie die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Anforderungen für rechtlich und praktisch ausreichend, um eine Interoperabilität der Netze sicherzustellen?

9. Ist nach Ihrer Auffassung der Netzbetreiber oder der Transportkunde für die Sicherstellung der Interoperabilität der Netze verantwortlich? Sehen Sie die Verpflichtung im EnWG als ausreichend konkret an?

10. Sehen Sie die Regelung des § 4 a EnWG-Entwurfs als rechtlich eine ausreichende Umsetzung der Erdgasbinnenmarktrichtlinie an?

11. Sehen Sie eine Reziprozitätsregelung grundsätzlich als eine Gefahr für die Weiterentwicklung der VV Gas in Richtung eines transaktionsunabhängigen Netzzugangsmodells an?

12. Das zukünftige Preissystem für internationale Übertragungen basiert auf einer Kompensation der Übertragungsnetzbetreiber untereinander für die Mitbenutzung fremder Netze durch Transite und Ringflüsse. Die Europäische Kommission schlägt vor, die Höhe dieser Kompensation nur an den Grenzkosten der Transite und Ringflüsse zu orientieren und damit die anderen Netznutzungen überdurchschnittlich zu belasten. Teilen Sie die Auffassung, dass die eine solche Festlegung gegen den Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit im Europäischen Binnenmarkt verstoßen würde? Wenn ja, weshalb? Wenn nein, weshalb nicht?

13. Unabhängig von der Höhe der Kompensation wird die Frage diskutiert, ob von dem Preissystem für internationale Übertragungen Signale ausgehen sollen, die eine verursachungsgerecht Zuordnung der Kosten ermöglichen? Teilen Sie die Auffassung, dass eine effiziente Marktstruktur nur mit Hilfe solcher Signale möglich ist? Wenn ja, weshalb? Wenn nein, weshalb nicht?

Abschnitt V (Weiterentwicklung des Binnenmarktes)

1. Wie beurteilen Sie die Pläne der Europäischen Kommission, die EU-Energiemärkte bis 2005 vollständig für den Wettbewerb zu öffnen?

2. Würde eine vollständige Vergemeinschaftung der Energiepolitik die Erreichung des Ziels eines deregulierten und liberalisierten europäischen Energiebinnenmarktes mit hoher Wettbewerbsintensität erleichtern oder erschweren?

3. Besteht aus Sicht der Brüsseler Institutionen ein Junktim zwischen beschleunigter Marktöffnung und stärkerer Marktregulierung und wenn ja, welche Konsequenzen hat dies für die deutsche Energiepolitik?

4. Wie ist der Vorschlag der Europäischen Kommission zur obligatorischen Einrichtung einer unabhängigen Regulierungsbehörde mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip zu beurteilen?

5. Wie kann und sollte die Bundesrepublik sicherstellen, auch ohne eine Regulierungsbehörde im Council of European Regulators angemessen vertreten zu sein?

6. Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, für Unternehmen mit mehr als 100.000 Kunden eine rechtliche Trennung des Netzbetriebes von Erzeugung, Vertrieb und Handel zwingend vorzuschreiben. Teilen Sie die Auffassung, dass durch diese Maßnahme der Wettbewerb gefördert würde? Wenn ja, wie bewerten Sie die Ausnahme für Unternehmen mit weniger als 100.000 Kunden? Wenn nein, weshalb nicht?

7. Die Europäische Kommission fordert umfangreiche Informationspflichten der Lieferanten gegenüber dem Endverbraucher (Energieträgermix zur Herstellung des gelieferten Stroms, Kosten je kWh für jeden Energieträger, relativer Beitrag jedes Energieträgers zum Treibhauseffekt). Wie wird dies im Hinblick auf seine Umsetzbarkeit beurteilt?

8. Wie beurteilen Sie die Pläne der Bundesregierung für
einen sogenannten "nationalen Energiesockel" im Hinblick auf das Ziel eines deregulierten und liberalisierten europäischen Energiebinnenmarktes mit hoher Wettbewerbsintensität?

9. Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, um möglichst schnell, nachhaltig, effektiv und effizient einen liberaliserten und deregulierten europäischen Energiebinnenmarkt zu erreichen, auf dem freier Leistungswettbewerb und ein "Level-Playing-Field" besteht?

Sachverständigen-Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Drucksache 14/5969)

Liste der Sachverständigen

Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) e.V.
Herr Dr. Christof Bauer
Haus der Deutschen Industrie
Breite Str. 29
10178 Berlin

Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW)
Herr Dr. Eberhard Meller
Stresemannallee 23
60596 Frankfurt/Main

Verband der Industriellen Kraftwirtschaft (VIK)
Herr Dr. Alfred Richmann
Richard-Wagner-Str. 41
45128 Essen

Bundesverband der deutschen
Gas- und Wasserwirtschaft e.V.
Herr Präsident Dr. Manfred Scholle
Reinhardtstr. 14
10117 Berlin

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
Herr Franz-Gerhard Hörnschemeyer
Königsworther Platz 6
30167 Hannover

Dr. Reinhard Klopfleisch
Referatsleiter Energiepolitik
beim Bundesvorstand VER.DI
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin

Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Herr Heiner Müller
Brohler Str. 13
50968 Köln

European Federation of Energy Traders (EFET)
German Task Force Gas (EFET-GTFG)
Herr Jörg Spicker
Amstelveenseweg 998
NL-1081 JS Amsterdam/Niederlande

Bundesverband der Energieabnehmer e. V. (VEA)
Herr Vorsitzenden Harald Wildhagen
Zeißstr. 72
30519 Hannover

Verband Freier Energiedienstleister e.V. (FEDV)
c/o ares energie AG
Herr Robert Busch
Aroser Allee 76-78
13407 Berlin

Initiative Pro Wettbewerb
c/o Best Energy
Herr Dr. Henning Borchers
Voltastr. 5
13355 Berlin

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV)
Frau Prof. Dr. Edda Müller
Markgrafenstr. 66
10969 Berlin

Energiewirtschaftliches Institut Universität Köln (EWI)
Herr Prof. Dr. Walter Schulz
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln

Institut für Energierecht
an der Universität zu Köln
Herr Dr. Bodo J. Herrmann
Nikolausplatz 5
50937 Köln

Kanzlei Becker, Büttner, Held
Herr Dr. Christian Theobald
Köpenicker Str. 9
10997 Berlin

Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Generaldirektion IV (Wettbewerb)
Herr Michael Albers
Rue de la Loi, 200
B-1049 Brüssel/Belgien
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Generaldirektion XVII (Energie und Verkehr)
Herr Klaus Geil (Gas)
Herr Stefan Gewaltig (Strom)
Rue de la Loi, 200
B-1049 Brüssel/Belgien

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHT)
Herr Dr. Kurt Fleckenstein
Breite Str. 29
10178 Berlin

Verband der deutschen Verbundwirtschaft e.V. (VDV)
Herr Dr. Friedrich Kienle
Robert-Koch-Platz 4
10115 Berlin

Frau
Kathrin Grote-Bittner
Vorsitzende Richterin der 1. Kammer für Handelssachen
LG Potsdam/Nebenstelle Lindenstraße 6
14467 Potsdam

26.559 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_010920
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