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Stand: 14.06.2002
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Monika Griefahn, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien, erklärt zur geplanten Regelung der Buchpreisbindung

Der Deutsche Bundestag wird in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Kultur und Medien (Drucksache 14/9422) abschließend beraten. In der einstimmig gefassten Beschlussempfehlung wird die Annahme des Gesetzentwurfs mit einigen vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen empfohlen. Diese Änderungen beziehen sich auf die Möglichkeit zur Festsetzung unterschiedlicher Endpreise, die Sammelbestellungen von Büchern für den Schulunterricht und die Streichung der ursprünglich vorgesehenen "automatischen" Aufhebung der Preisbindung nach zwei Jahren.

Im Ausschuss für Kultur und Medien besteht über die Fraktionsgrenzen hinweg Einigkeit in der Zielsetzung, mit dem Buchpreisbindungsgesetz das Buch nicht nur als Wirtschafts-, sondern auch als Kulturgut zu stärken und die Vielfalt der Verlags- und Buchhandelslandschaft in Deutschland zu erhalten. Mit der gesetzlichen Regelung, die die bisherige, von der EU unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten kritisch betrachtete Preisbindung auf vertraglicher Grundlage ersetzt, wird der Erhalt der Buchpreisbindung gesichert und zugleich EU-Konfirmität hergestellt. Die durchweg positive Resonanz von Seiten der Verleger, Autoren und Buchhändler zeigt, dass wir mit der geplanten gesetzlichen Regelung der Buchpreisbindung auf dem richtigen Weg sind.

"Gerade für kleinere Verlage sowie Buchhandlungen in ländlichen Regionen", erklärt Monika Griefahn "ist das neue Gesetz eine wichtige Hilfe, um in der Konkurrenz zu großen Ketten und Buchhandlungen in den Ballungsräumen bestehen zu können. Bei diesen wird besonders deutlich: Das Buch ist eben Wirtschaftsgut und Kulturgut."

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_020614
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