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Stand: 28.06.2002
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Plenardebatte über den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2001

Heute wird am frühen Nachmittag im Plenum des Deutschen Bundestages unter Ziffer 27 der Tagesordnung der Bericht des Petitionsausschusses "Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag - Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2001" beraten. Für die Beratung sind 45 Minuten vorgesehen.

Zu Beginn des Monats hatte die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags, Heidemarie Lüth, PDS, gemeinsam mit Vertretern der Fraktionen den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2001 an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse übergeben. Im Jahr 2001 wurden gegenüber dem Vorjahr über 30 Prozent mehr Petitionen, nämlich 17.550, abschließend behandelt. 15.765 neue Eingaben hatten den Petitionsausschuss erreicht. Ein deutlicher Schwerpunkt lag im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, auf das über 30 Prozent der Petitionen entfielen. Der Petitionsausschuss legt Wert darauf, dass seine Arbeit sowohl von der Bundesregierung beachtet wird, als auch in die Fraktionen und die zahlreichen Gremien des Deutschen Bundestages einwirkt. Nur dann ist gewährleistet, dass der Petitionsausschuss die richtige Anlaufstelle für die Anliegen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger ist.

In 41 Prozent der Neueingaben hatten Petentinnen und Petenten eine Änderung von gesetzlichen Regelungen begehrt; 59 Prozent der Neueingaben waren im Jahr 2001 Beschwerden über die Arbeit der Behörden.

1.180 Sammelpetitionen, das sind Petitionen, die mit einer Unterschriftenliste eingereicht werden, erreichten den Petitionsausschuss im Jahr 2001. Die Anzahl der hierdurch eingereichten Unterschriften betrug 107.176.

16.779 Massenpetitionen, das sind Eingaben mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt, erreichten den Petitionsausschuss im Berichtsjahr. Bei diesen Petitionen dominierten die Themenbereiche rentenrechtliche Behandlung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR, verfassungsmäßige Sonderstellung des Sonntags, Atomausstieg, Asylfragen und die Terroranschläge gegen die USA am 11. September 2001.

Sehr unterschiedlich war die Zahl der Petitionen, die aus den einzelnen Bundesländern an den Petitionsausschuss gerichtet wurde. Die Spanne reichte, zur besseren Vergleichbarkeit gerechnet auf eine Million Bürgerinnen und Bürger, von Bayern mit 101 bis Berlin mit 532 Petitionen.

Aufgegliedert nach Geschlechtern kann der Statistik entnommen werden, dass über 58 Prozent der Eingaben von Männern und über 28 Prozent von Frauen, der Rest von Vereinen und Verbänden eingereicht wurden.

Zu jeder Petition wird die Bundesregierung um Stellungnahme gebeten. Zehn mal hat der Ausschuss im Berichtszeitraum in besonderer Weise von den ihm nach dem Gesetz nach Art. 45c des Grundgesetzes eingeräumten Befugnissen Gebrauch gemacht.

Der Tätigkeitsbericht ist als Bundestagsdrucksache 14/9146 erschienen und kann unter anderem über das Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin angefordert werden. Er wird auch in das Internet-Angebot des Deutschen Bundestages eingestellt und unter http://www.bundestag.de zu finden sein.

Für Fragen steht Ihnen in Berlin das Sekretariat des Petitionsausschusses, Tel.: 030 227 35257, Telefax: 030 227 36053 (E-Mail: vorzimmer.peta@bundestag.de) zur Verfügung.

3.414 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_0206281
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