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Stand: 03.12.2002
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"Bild" muss Gegendarstellung des Bundestagspräsidenten veröffentlichen

In einem Vollstreckungsschutzverfahren hat das Oberlandesgericht Hamburg heute die Entscheidung des Landgerichts bestätigt, dass ?Bild? wegen der unzutreffenden Berichterstattung über die Einladung der französischen Nationalversammlung an den Deutschen Bundestag eine Gegendarstellung veröffentlichen muss.

Es geht darum, dass die ?Bild?-Zeitung über die Einladung der französischen Nationalversammlung an den Deutschen Bundestag zu einer gemeinsamen Zusammenkunft aus Anlass des 40. Jahrestages des Elysée-Vertrages unzutreffend berichtet hat. Entgegen der Berichterstattung in der ?Bild? hat nicht Bundestagspräsident Thierse dazu eingeladen, sondern die französische Nationalversammlung. Der Ältestenrat hat eine solche Zusammenkunft nicht abgelehnt, sondern den Bundestagspräsidenten beauftragt, die Erwägung eines solchen Treffens in Paris zu vermitteln.

Der Bundestagspräsident wird eine andere Entscheidung des Landgerichts ohne Rechtsmittel hinnehmen, die ihm untersagt, die Schätzung der Reisekosten durch ?Bild? als ?in der Höhe frei erfunden? zu bezeichnen. Es habe keinen Zweck, über eine solche Formulierungsfrage juristisch zu streiten. Die tatsächlichen Kosten sind erheblich niedriger.
Bei der nun vorgesehenen Anreise der deutschen Abgeordneten werden lediglich Kosten um 90.000 Euro entstehen.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_0212032
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