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Stand: 24.01.2003
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Prüfungsverfahren wegen CSU-Patenschaftsabonnements eingestellt

Die Verwaltung des Deutschen Bundestages hat ihr Prüfungsverfahren im Zusammenhang mit Patenschaftsabonnements für die CSU-Zeitschrift ?Bayernkurier? eingestellt. Dieses Ergebnis hat Bundestagspräsident Wolfgang Thierse dem Generalsekretär der CSU Thomas Goppel mitgeteilt. Er betrachte die Angelegenheit nach Bestätigung der Angaben der Partei durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer zunächst als abgeschlossen.

Die CSU hatte sich in der von ihr geforderten Stellungnahme verpflichtet, der Behörde jeweils Mitteilung zu machen, sofern ein Spender in Anbetracht einer Erinnerung oder Mahnung seine Spende anfechten bzw. zurückfordern sollte. Angesichts des geringen finanziellen Volumens der geprüften ?Erinnerungsfälle? und angesichts der Zivilrechtslage, nach der eine irrtümlich als verpflichtend angesehene Spendenhingabe solange wirksam bleibe, bis sie wegen Irrtum, Täuschung oder Drohung angefochten worden sei, erachte die Behörde diese Verpflichtung als ausreichend.

Von diesem Verfahrensabschluss blieben ? so der Bundestagspräsident in seinem Bescheid ? gleichzeitig aufgeworfene Fragen des Steuerrechts unberührt, da sie nicht in die Prüfungszuständigkeit seiner Behörde fallen.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2003/pz_0301245
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