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Stand: 20.03.2003
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Menschenrechtsausschuss zum Kriegsbeginn im Irak: Humanitäres Kriegsvölkerrecht beachten

Anlässlich des Kriegsbeginns im Irak erklären die Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe einvernehmlich:

"Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe ist tief betroffen über den Beginn des Krieges im Irak.

Wir denken an die möglichen Opfer unter der Zivilbevölkerung, besonders an die Kinder, die Frauen und die Alten, aber auch an die Soldaten und ihre Familien.

Da der Krieg nicht verhindert werden konnte, appellieren wir an die Kriegführenden, strikt das humanitäre Kriegsvölkerrecht und hier insbesondere die Zusatzprotokolle zum Genfer Rot-Kreuz-Abkommen zum Schutz der Zivilbevölkerung zu beachten.

Die nationalen und internationalen Hilfsorganisationen sind aufgefordert, die nötigen humanitären Hilfsmaßnahmen einzuleiten.

Der Ausschuss unterstützt alle nationalen und internationalen humanitären Maßnahmen zur Versorgung der Opfer des Irakkonfliktes."

Für Rückfragen steht Ihnen das Sekretariat des Ausschusses unter den Rufnummern 227-33550 und 227-37839 zur Verfügung.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2003/pz_030320
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