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Stand: 27.05.2003
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Unzulässige Parteispenden an mildtätige und wissenschaftliche Einrichtungen verteilt

Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat jetzt darüber entschieden, an welche Einrichtungen ein Gesamtbetrag von 18.502 Euro verteilt wird, den die Parteien im vergangenen Jahr nach den Vorschriften des Parteiengesetzes in unstrittiger Weise als unzulässige Spenden erhielten und deshalb an den Bundestagspräsidenten abzuführen hatten. Die Mittel gehen zu jeweils gleichen Teilen an fünf Einrichtungen, deren Aktivitäten in mildtätigen, beziehungsweise wissenschaftlichen Bereichen liegen. Folgende Einrichtungen wurden bedacht: Sonnenuhr e.V., Berlin; Arbeitsgemeinschaft Spina bifida und Hydrocephalus e.V., Dortmund; FortSchritt Nordhessen e.V., Kassel; Kolibri-Stiftung, München; Aktion Gemeinsinn e.V., Bonn.

Nach dem Parteiengesetz sind Spenden, die den Parteien in unzulässiger Weise zugewandt, beziehungsweise Spenden, die von den Parteien rechtswidrig angenommen werden, an den Bundestagspräsidenten abzuführen. Die Mittel sind im Einvernehmen mit dem Bundestagspräsidium an Einrichtungen weiterzuleiten, die mildtätigen, kirchlichen, religiösen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2003/pz_0305272
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