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Stand: 02.03.2004
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Öffentliche Anhörung zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich

Am Montag, 8. März 2004, führt der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Berlin, Platz der Republik, Reichstagsgebäude, Sitzungssaal PRT 3 N 001 (Sitzungssaal der Fraktion der CDU/CSU, von 11:00 bis 16:00 Uhr eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren-Energien im Strombereich" – Bundestags-Drucksache 15/2327 – durch.

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt.

Ferner sollen die Rahmenbedingungen für Strom aus erneuerbaren Energiequellen vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sowie den aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 29. März 2000 resultierenden Erfahrungen modifiziert und fortentwickelt werden.

Nähere Informationen zur Anhörung einschließlich der eingeladenen Sachverständigen, Behörden, Verbände und Organisationen entnehmen Sie bitte der Tagesordnung. Diese kann zusammen mit dem Fragenkatalog unter der Adresse www.bundestag.de/gremien15/a15 im Internet abgerufen werden.


Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_040302
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