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Stand: 18.05.2004
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Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf über den Nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

Am Montag, dem 24. Mai 2004, führt der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Berlin, Paul-Löbe-Haus, Konrad-Adenauer-Str. 1, Sitzungssaal PLH 4.900, von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Entwurf eines Gesetzes über den Nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 (Zuteilungsgesetz - NAPG)" - Bundestags-Drucksache 15/2966 - durch. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft. Er soll im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 nationale Ziele für die Emission von Kohlendioxid in Deutschland sowie Regeln für die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen an die Betreiber der unter den Emissionshandel fallenden Anlagen festlegen.

Nähere Informationen zur Anhörung wie z.B. die Tagesordnung, ein Verzeichnis der eingeladenen Sachverständigen, Institute, Verbände und Organisationen sowie der Fragenkatalog der Fraktionen und hierauf eingegangene Antworten der geladenen Sachverständigen wie auch dem Umweltausschuss unverlangt zugesandte Stellungnahmen sind im Internet unter www.bundestag.de/gremien15/a15
abrufbar.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_0405181
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