Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1998 > Blickpunkt Bundestag - Juni 1998, Nr. 1/98, Seite 2, Inhalt >
Juni 01/1998
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Keine Mehrheit für Ausbildungsabgabe

(bf) Die SPD ist am 28. Mai im Bundestag mit ihrer Initiative gescheitert, alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber dazu zu verpflichten, eine Ausbildungsleistung zu erbringen. Die Mehrheit von CDU/CSU und F.D.P. lehnte einen Gesetzentwurf (13/8680) der Oppositionsfraktion ab. Die Sozialdemokraten hatten verlangt, die Arbeitgeber müßten für alle ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen ein auswahlfähiges Berufsbildungsangebot anbieten und hierfür gegebenenfalls im Wege einer Umlage die notwendigen Mittel bereitstellen.
Ohne Mehrheit blieben am gleichen Tag auch grundsätzlich in die gleiche Richtung zielende Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen (13/7821) und der PDS (13/8040). Der Bildungs- und Forschungsausschuß hatte dazu eine Beschlußempfehlung (13/10609) erarbeitet.
Das Parlament stimmte statt dessen mehrheitlich einem Koalitionsantrag (13/8732) zu. Darin wurde das Vorhaben der Opposition als eine staatliche Lenkungsmaßnahme, die mit einem immensen Aufwand an Bürokratie und Kosten verbunden sei, bezeichnet. Sinnvoller sei es, durch eine Grunderneuerung des dualen Systems das Angebot an Ausbildungsplätzen zu erhöhen. Zudem müßten Ausbildungsangebote differenzierter ausfallen, damit alle Jugendlichen, auch leistungsschwächere, einen Abschluß erhalten könnten.

Appell an Jugend

Es sei Sache der Wirtschaft, so Union und Liberale, bei geeigneten, politisch zu setzenden Rahmenbedingungen ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Speziell in den neuen Ländern gelte es, die wirtschaftliche Situation insgesamt zu verbessern, um so auch die Lehrstellenproblematik zu lösen. Das Parlament appellierte außerdem an die Jugendlichen, sich über die Chancen von "tausenden von unbesetzten Lehrstellen im gewerblich-technischen Bereich" zu informieren und diese wahrzunehmen.
Der Bundestag begrüßte es, daß die Regierung eine Reihe richtungsweisender Maßnahmen getroffen habe, um die Ausbildungsbereitschaft und -fähigkeit im Handwerk zu steigern. Dies gelte besonders bei den kleinen und mittleren Betrieben. So sei unter anderem eine Vielzahl neuer Berufsbilder und damit auch die Möglichkeit für neue Ausbildungsplätze geschaffen worden. Zudem würden bestehende Ausbildungsberufe zügig modernisiert und der Berufsschulunterricht flexibler gestaltet, damit die Auszubildenden länger im Betrieb verweilten.
Die SPD legte zudem zwei aktuelle Initiativen vor. Die Fraktion betont zum einen in einem Antrag "Jugend braucht Zukunft " Ausbildungsoffensive jetzt verwirklichen" (13/10665), hierbei seien alle von der
Wirtschaft selbst eingeleiteten Initiativen zu achten und zu fördern. Es gehe im übrigen nicht um eine Bestrafung ausbildungsunwilliger Betriebe mit einer "Zwangsabgabe", sondern darum, die Verantwortung der Gesamtheit aller Arbeitgeber für eine ausreichende Versorgung aller Jugendlichen mit qualifizierten Ausbildungsplätzen zu sichern.
Derzeit bringen nach Darstellung der SPD die EG, Bund, Länder und Kommunen über drei Milliarden DM für die rein quantitative Versorgung der Jugendlichen mit Ausbildungsplätzen und Alternativen auf. Diese "Umlage aus Steuermitteln" könne und müsse zukünftig für die qualitative Verbesserung der beruflichen Bildung verwendet werden.
Zum anderen möchte die SPD das lebensbegleitende Lernen auf eine neue Grundlage stellen. Laut einem Antrag (13/10814) soll die Weiterbildung zum vierten Bildungsbereich fortentwickelt werden. Es sei ein eigenständiges und gleichwertiges Berufsbildungssystem zu schaffen, in dem soweit wie möglich Aus- und Weiterbildung sowie Studium berufsintegriert erfolgen. Auch müsse die Gleichwertigkeit der allgemeinen und der beruflichen Bildung gewährleistet sein.
Die Oppositionsfraktion spricht sich in diesem Kontext unter anderem für zwischen dem Staat und den Sozialpartnern abgestimmte gesetzliche, tarifliche und betriebliche Regelungen aus. Zu den Optionen für einen solchen Konsens gehörten bezahlte Freistellungsmöglichkeiten von der Arbeit ebenso wie entsprechende Arbeitszeitverkürzungen.
Der Bundestag lehnte ebenfalls am 28. Mai mit der Mehrheit der Koalition Anträge der SPD (13/8640) und der PDS (13/8599) zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ebenso ab wie einen weiteren Antrag der Sozialdemokraten (13/7255), dem zufolge der Bundestag eine "Grundsatzerklärung zur Entwicklung der Ausbildungsberufe" hatte abgeben sollen. Dazu lagen ebenfalls Beschlußempfehlungen des Bildungsausschusses vor (13/10610, 13/9680).
Abgelehnt wurden auch Änderungsanträge der SPD (13/10817) und von Bündnis 90/Die Grünen (13/10843) zu einer Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (13/9636). In der Eingabe mit rund 47.000 Unterschriften wurde ein "Rechtsanspruch auf Ausbildung" gefordert. Wer nicht bereit sei, einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen, müsse eine Umlage zahlen, so die Petenten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801018a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion