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Juni 01/1998
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Aufwandspauschale unverändert

(re) Der Bundestag hat am 29. Mai einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses (13/10874) zu mehreren Änderungen an der von ihm am 3. April beschlossenen Reform des Betreuungsrechts (13/7158, 13/10331) zugestimmt. Anders als der Bundesrat es bei der Anrufung des Vermittlungsausschusses (13/10709) wollte, bleibt es bei der Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer in Höhe von 600 DM. Die Länderkammer wollte 375 DM.
Unverändert übernommen wurde das Bundesratsanliegen, bei den Ansprüchen von Betreuern an Regelungen der Zeugenentschädigung anzuknüpfen.
Auch andere Wünsche des Bundesrats wurden berücksichtigt. Gestrichen wurden Regelungen für höhere Vergütungsmöglichkeiten durch Landesrecht und für einen Erschwerniszuschlag für Berufsvormünder. Das Inkrafttreten des Hauptteils des Gesetzes wurde auf 1. Januar 1999 verschoben.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801025c
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