Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1998 > Blickpunkt Bundestag - Juni 1998, Nr. 1/98, Seite 2, Inhalt >
Juni 01/1998
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Kein umfassendes Informationsrecht

(in) Ein umfassendes Informationsrecht, welches den Bürgen den freien Zugang zu amtlichen Unterlagen, Akten und Datenbeständen staatlicher und kommunaler Behörden gewähren sollte, soll es nach dem Willen des Innenausschuß nicht geben. Der Ausschuß hat einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen am 27. Mai mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen zurückgewiesen. Die SPD enthielt sich. (in) Die Fraktion hatte in dem Entwurf (13/8432) gefordert, ein solches Recht einzuführen, welches das in Akten und auf anderen Datenträgern festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen der Allgemeinheit unmittelbar zugänglich machen und staatliches Handeln transparenter werden lassen sollte. Einschränkungen des Informationsrechts sollte es nur in Ausnahmefällen geben. Hierzu zählten Auskünfte, die die nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung oder das wirtschaftliche Wohlergehen des Landes gefährdeten. Außerdem sollte die Einschränkung für Informationen, die die Aufklärung und Verhinderung von Verbrechen erschwerten oder den Schutz der Privatsspähre verletzten, gelten. Die Bündnisgrünen erklärten im Ausschuß, ihr Entwurf beinhalte ein altes Anliegen der Fraktion. Die Rechtsstruktur der Bundesrepublik habe auf dem Gebiet der Akteneinsicht ein großes Defizit. Andere Länder seien da ein ganzes Stück voraus.
Auch nach Ansicht der CDU/CSU sollte jeder Akteneinsicht nehmen können, der ein berechtigtes Interesse daran hat. Der Gesetzentwurf von B 90/Grüne habe allerdings zur Konsequenz, daß die Verwaltung gestört, behindert und lahmgelegt werde.
Die SPD hält den Grundgedanken der Initiative für sinnvoll. Andererseits lasse der Entwurf die Frage offen, wie mit amtsinternen Bezeichnungen oder "Nörglern" umzugehen sei. Nicht gelöst sei auch, ob bei Anfragen für private, kommerzielle Zwecke eine Gebühr erhoben werden sollte.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801026d
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion