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Juni 01/1998
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Betriebe entlasten

(wi) Der Wirtschaftsausschuß hat am 27. Mai den Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung des Gesetzes über die Statistik im produzierenden Gewerbe (13/10342) einstimmig gutgeheißen. Dadurch sollen vor allem die kleinen und mittleren Betriebe von den monatlichen statistischen Meldepflichten entlastet werden. Diese Betriebe sollen ihre Produktion künftig nur noch vierteljährlich melden müssen.
Die weiterhin monatlich meldepflichtigen Betriebe sollen von der vierteljährlichen Produktionsmeldung entbunden werden, schlägt die Länderkammer vor. Vierteljahresergebnisse würden für diese Betriebe in den statistischen Ämtern durch Aggregation der Monatsmeldungen ermittelt. Der Aufwand in statistischen Ämtern soll vereinfacht und die Datenbasis für die Berechnung der monatlichen Produktionsindizes verbessert werden. Nur noch die größeren Betriebe müssen dem Entwurf zufolge monatlich ihre gesamte Produktion melden.
Nach Angaben des Bundesrates kann dadurch die Zahl von rund 28.000 Betrieben, die derzeit monatlich Meldungen abgeben müssen, auf etwa 17.000 Betriebe reduziert werden. Allerdings müßten die Betriebe künftig ihre vollständige Produktion aus 6.500 Warenpositionen melden. Bislang seien es höchstens 1.000 Warenpositionen gewesen. Die Entlastung der Wirtschaft wird dadurch auf rund 12 Millionen DM pro Jahr beziffert.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801047b
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