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Juni 01/1998
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Sprengstoff aufspüren

(ve) Plastiksprengstoff, wie er bei dem verbrecherischen Anschlag auf den PAN AM-Flug 103 am 21. Dezember 1988 über dem schottischen Städtchen Lockerbie verwandt wurde, soll künftig aufgespürt werden können. Die Mitgliedstaaten der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation haben dazu am 1. März 1991 im kanadischen Montreal ein Übereinkommen beschlossen, das die Vertragspartner verpflichten soll, Plastik- und Foliensprengstoffe bei der Herstellung in bestimmter Weise markieren zu lassen und nur noch solche gekennzeichneten Produkte in Verkehr zu bringen. Die Bundesregierung hat zu diesem Übereinkommen einen Ratifikations-Gesetzentwurf (13/10741) vorgelegt.
Den Angaben zufolge tritt das Übereinkommen in Kraft, wenn mindestens 35 Staaten Ratifikationsurkunden hinterlegt haben, wovon 5 Staaten erklärt haben müssen, zu den Herstellerländern von Plastiksprengstoff zu gehören. Laut Regierung haben bis Ende Februar 1998 34 Staaten ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt, davon 10 Staaten, die erklärt haben, Hersteller solcher Sprengstoffe zu sein.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801049c
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