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Juni 01/1998
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Zustimmung versagt

(bf) Der Bundesrat ist unverändert der Auffassung, daß die am 13. Februar vom Bundestag beschlossene Novelle des Hochschulrahmengesetzes seiner Zustimmung bedarf. Dies unterstreicht die Länderkammer in einer Unterrichtung (13/10712) unter Hinweis darauf, das Gesetz regele die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren der Länder. Der Bundesrat beschloß am 8. Mai, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Er hat vorsorglich Einspruch eingelegt, sollte die Vorlage nicht zustimmungsbedürftig sein.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801051c
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