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Juni 01/1998
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Geräte zurücknehmen

(um) Alle Informationstechnische (IT) Altgeräte sollen künftig von den Herstellern zurückgenommen und entsprechend den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes verwertet bzw. beseitigt werden. Das ist das Ziel einer Verordnung der Bundesregierung (13/10769). Vom privaten Verbraucher ausgesonderte Altgeräte würden bislang von etwa der Hälfte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfaßt und verwertet. Die überwiegende Menge werde jedoch noch, meist ohne Entfernung schadstoffhaltiger Bauteile, in Müllverberennungsanlagen verbrannt oder auf Hausmülldeponien abgelagert.
Mit dem Konzept sollen nun, so die Regierung, freiwillige Maßnahmen der IT-Gerätehersteller, wie sie seit November 1995 bestehen, durch eine "schlanke" Verordnung flankiert werden, um eine bessere Entsorgung und einen fairen Wettbewerb zu sichern.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801052c
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