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Juni 01/1998
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Kunden schützen

(po) Das seit 1992 existierende Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) will die Bundesregierung durch ein gleichnamiges neues Gesetz ersetzen. Dazu hat sie dem Bundestag einen Entwurf (13/10742) vorgelegt, der am 28. Mai an den Postausschuß überwiesen wurde.
Die Neufassung sei erforderlich, da die vollständige Umsetzung der EG-Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und neue Erkenntnisse umfangreiche Änderungen und Erweiterungen erforderten. Dem Entwurf zufolge müssen die Verkäufer elektromagnetischer Geräte Angaben über einen bestimmungsgemäßen Betrieb des Gerätes in der Gebrauchsanweisung deutlich hervorheben, damit der Käufer über die Randbedingungen beim Betrieb informiert wird.
Was der Hersteller zur Erfüllung seiner Pflichten getan hat, soll er künftig in einer Dokumentation beschreiben. Für den Käufer soll sich die Transparenz dadurch erhöhen, daß bereits auf der Verpackung deutlich erkennbar wird, welche Einschränkungen für den Betrieb beachtet werden müssen. Die im Sinne der Anwender vorgenommenen Begriffsbestimmungen und Ergänzungen im Entwurf sollen die Handhabung erleichtern.Zu den Auswirkungen auf die Wirtschaft erklärt die Regierung, die Vereinfachungen und zusätzlichen Definitionen entlasteten die Unternehmen. Vom Mehraufwand bei den Verkaufsverpackungen gingen keine Auswirkungen auf die Einzelpreise aus.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801062b
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