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Juni 01/1998
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Jugendarbeit fördern

(pt) Für die finanzielle Förderung von Jugendarbeit hat sich der Petitionsausschuß eingesetzt. Gegen die Stimmen der Unionsabgeordneten beschloß er am 27. Mai, eine entsprechende Eingabe der Bundesregierung "zur Erwägung" zu überweisen und den Parlamenten von Sachsen und Thüringen zuzuleiten.
Die Petition basierte auf einer Beschwerde eines Vereins und seines Kinderbeirats, daß der Verein, zu dessen Aufgaben die Jugendarbeit und die Gestaltung der Feier der Jugendweihe zählen, keine Fördermittel für seine Jugendarbeit erhalte. Seine Arbeit werde nach einer Empfehlung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auch nicht im Rahmen der Arbeitsförderungsmaßnahmen gefördert.
Das Ministerium führte aus, daß die Tätigkeit des Vereins "auf die Durchführung der Jugendweihe ausgerichtet" sei. Er sei den Weltanschauungsgemeinschaften zuzuordnen und kein förderungsfähiger Jugendhilfeträger. Hinsichtlich der Förderung im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes erklärte das Ministerium, daß nach einer Festlegung der Bundesanstalt für Arbeit Vereinigungen, deren Zielsetzung und tatsächliche Betätigung überwiegend die Durchführung von Jugendweihefeiern seien, nicht mit Arbeitsförderungsmaßnahmen gefördert werden könnten.
Die Abgeordneten der Union im Ausschuß unterstützten diese Auffassung und betonten, daß die Vorbereitung auf die Jugendweihe ebensowenig unterstützt werden könne wie entsprechende Veranstaltungen der Kirchen, in denen junge Menschen auf die Kommunion oder Konfirmation vorbereitet würden.
Die Mehrheit des Ausschusses sah jedoch nicht so sehr den Aspekt der Jugendweihe, sondern den der Jugendarbeit. Sie verwies darauf, daß bei der Jugendarbeit soviel wie möglich gefördert werden müsse, um den Jugendlichen eine Perspektive zu geben.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801063b
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