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Juli 02/1998
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Gegen die Todesstrafe

(aw) Der Bundestag hat am 17. Juni mit großer Mehrheit die Regierung aufgefordert, sich innerhalb der Vereinten Nationen für eine erneute Initiative gegen die Vollstreckung der Todesstrafe einzusetzen. Ein solches Moratorium müsse der erste Schritt zu deren völliger Abschaffung sein, so das Parlament auf Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (13/9055). Grundlage der Entscheidung war ein Antrag der SPD (13/6060), der zu einer über Fraktionsgrenzen hinweg unterstützten Entschließung umgearbeitet worden war.
Der Bundestag beschloß außerdem einen Appell an die Mitgliedstaaten des Europarates und der OSZE, die Politik der Abschaffung der Todesstrafe verstärkt fortzuführen. Mit Blick vor allem auf Rußland und die Ukraine wird in diesem Zusammenhang dafür plädiert, daß Staaten, welche in den letzten Jahren Mitglieder des Europarates geworden sind und die Todesstrafe weiterhin vollstrecken, sofort ein Moratorium verkünden bzw. bereits verfügte Moratorien auch einhalten.
Die Abgeordneten aus allen Fraktionen appellierten ferner an den Kongreß der Vereinigten Staaten von Amerika, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um auf eine Abschaffung der Todesstrafe dort hinzuwirken. Neben einem Moratorium für die Vollstreckung von Todesurteilen sei es dabei genauso vordringlich, bei Personen, die zur Tatzeit Kinder und Jugendliche waren oder geistig behindert sind, die Todesstrafe nicht mehr zu verhängen.
Nicht zuletzt soll die Bundesregierung darauf hinwirken, daß politisch und wirtschaftlich international einflußreiche Staaten ihre Politik korrigieren und die internationale Entwicklung einer wachsenden Ablehnung der Todesstrafe aktiv fördern.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802020b
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