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Juli 02/1998
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Beamtenbezüge werden angepaßt

(in) Die Bezüge der Beamten, Richter und Soldaten sowie der Versorgungsempfänger von Bund, Ländern und Gemeinden werden entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepaßt. Dies hat der Bundestag am 18. Juni auf Empfehlung des Innenausschusses (13/11018) mit großer Mehrheit beschlossen. Er nahm damit einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (13/10722) in geänderter Fassung an.
Danach sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge, die dynamischen Zulagen und Anwärterbezüge linear um 1,5 Prozent angehoben werden. Der Bemessungsansatz soll für Bezügeempfänger nach der zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung auf 86,5 Prozent steigen. Außerdem stimmte der Bundestag dafür, eine Altersteilzeit für Beamte in Anlehnung an das Altersteilzeitgesetz einzuführen. Außerdem übernahm der Bundestag einige Vorschläge des Bundesrates. So soll auf Initiative der Länderkammer die Höchstgrenze, innerhalb der Mehrarbeit bei nicht realisierbarem Freizeitausgleich vergütet werden kann, künftig flexibler gehandhabt werden. Schließlich wurde eine besoldungsrechtliche Ermächtigung im Gesetz aufgenommen, die bei im voraus geleisteter Arbeitszeit einen finanziellen Ausgleich gewährt, wenn ein späterer Zeitausgleich nicht möglich ist.
Die Länder hatten außerdem gefordert, die Altersteilzeitregelung für Bundesbeamte auf Personalüberhangbereiche zu beschränken und Beamten ab dem 60. Lebensjahr keinen Anspruch auf Teilzeit mehr einzuräumen. Diese Forderung wurde wie auch der Gesetzentwurf des Bundesrates (13/8934) vom Plenum zurückgewiesen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802024a
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