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Juli 02/1998
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Weiterhin kein Zuschuß

(ge) Bündnis 90/Die Grünen haben sich mit ihrer Forderung, den Bundesgesundheitsminister aufzufordern, zu einer solidarischen Finanzierung der zahnärztlichen Behandlung und zum Sachleistungsprinzip zurückzukehren, nicht durchsetzen können. Ihr Antrag (13/10949) wurde am 18. Juni vom Parlament abgewiesen.
Die Oppositionsfraktion hatte betont, insbesondere die 1996 im Beitragsentlastungsgesetz getroffenen Regelungen seien zurückzunehmen. Damals war beschlossen worden, den Zuschuß für Zahnersatz für Jugendliche des Jahrgangs 1979 und jünger wegfallen zu lassen. Zurückgenommen werden sollten auch die im Rahmen des Zweiten Neuordnungsgesetzes der Gesetzlichen Krankenversicherung vom Juni 1997 vorgenommene Umwandlung der prozentualen Zuschüsse bei Zahnersatz in Festzuschüsse sowie die Einführung der Kostenerstattung bei kieferorthopädischer Behandlung. Zudem sei zur Verbesserung der Prävention von Zahnerkrankungen die Prophylaxe auszubauen. In der Begründung erläutern die Abgeordneten, der aktuelle Streit um das "Abrechnungsgebahren der Zahnärzte" weise deutlich darauf hin, daß ein Schutz der Versicherten hinsichtlich Qualität und Preisgestaltung "unerläßlich ist". Nur durch die Rückkehr zum Sachleistungsprinzip könne für alle Zahnpatientinnen und -patienten erreicht werden, daß sie nicht von der zahnmedizinischen Versorgung ausgeschlossen werden und ihnen eine qualitätsgesicherte Zahnmedizin zur Verfügung steht.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802031b
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