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Juli 02/1998
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Hörschäden früher erkennen

(ge) Der Bundesgesundheitsminister soll gegenüber der Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen vorstellig werden und sich mit Nachdruck dafür einsetzen, daß auf der Grundlage des vorliegenden Projektdesign (Projekt der Medizinischen Hochschule Hannover) ein entsprechendes Modellprojekt realisiert wird.
Bis spätestens Juni 1999 soll der Minister berichten, inwieweit die Selbstverwaltung diesem Anliegen nachgekommen ist, heißt es in einem Beschluß des Bundestages (13/11022) vom 19. Juni. Diskussiongrundlage für diesen Beschluß war ein Antrag der SPD-Fraktion zur Erweiterung des Katalogs der Früherkennungs-Untersuchungen um ein spezifisches Hörscreening im Rahmen der U 1 und U 3-Untersuchung (13/1001). Den Antrag hatte der Ausschuß für Gesundheit am 17. Juni diskutiert und für erledigt erklärt.
Die sozialdemokratischen Abgeordneten hatten gefordert, daß der Katalog der Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der U 1 und U 3 um eine fachärztliche Hals-Nasen-Ohren-Untersuchung einschließlich der Messung otoakustischer Emissionen zur Früherkennung von Hörschäden bei Säuglingen, die aus pädiatrischer Sicht als Risikokinder gelten, erweitert werden soll.
Erreicht werden sollte damit, daß die für die sprachliche, psychosoziale und intellektuelle Entwicklung notwendige Therapie frühzeitig - nämlich vor dem sechsten Lebensmonat - einsetzen kann. Die Sozialdemokraten unterstrichen, daß Hörschäden bei Säuglingen oftmals erst im zweiten Lebensjahr erkannt würden.
Im Ausschuß hatten Union und Liberale darauf hingewiesen, die Krankenkassen und ihre Verbände könnten im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung Modellvorhaben zu Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten sowie zur Krankenbehandlung durchführen oder vereinbaren.
Da das Bundesministerium für Gesundheit mit seinen Projekten unter Einsatz erheblicher Mittel wesentliche Impulse für eine Verbesserung des Hörscreening im Säuglingsalter gesetzt habe, sei es nunmehr die Aufgabe der Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen, die Implementierung in das Versorgungssystem zu gewährleisten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802032c
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